Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340158
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Ausländerrecht » 

Die Duldung

AFP VOM 18.8.2000 | Ratgeber - Ausländerrecht | 170163 Aufrufe
Mehr zum Thema: Aufenthaltsgenehmigung

Ausländer, die keine Aufenthaltsgenehmigung bekommen können, werden unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland geduldet.

Duldung bedeutet, dass die Abschiebung von Ausländern, die nicht in Deutschland bleiben können, nicht vollzogen wird, solange rechtliche oder tatsächliche Abschiebungshindernisse bestehen.
Ein rechtliches Abschiebungshindernis kann u.a. darin bestehen, dass ein Gericht eine drohende menschenrechtswidrige Behandlung des Betroffenen im Heimatland festgestellt hat.
Ein tatsächliches Hindernis ist z.B. die Reiseunfähigkeit des Betroffenen.
Außerdem können Ausländer ohne Pass und Staatenlose nicht abgeschoben werden.

Die Duldung ist keine Aufenthaltsgenehmigung und verleiht dem Betroffenen kein Aufenthaltsrecht in Deutschland. Er ist somit verpflichtet, beim Wegfall der Hindernisse auszureisen.


« Zurück | Seite: 123456789
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Aufenthaltsgenehmigungen
Seite 2: Die Aufenthaltserlaubnis
Seite 3: Die EU-Aufenthaltserlaubnis
Seite 4: Die Aufenthaltsberechtigung
Seite 5: Die Aufenthaltsbewilligung
Seite 6: Die Aufenthaltsbefugnis
Seite 7: Die Duldung
Seite 8: Die Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz
Seite 9: Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen

123recht.net ist Rechtspartner von:

340158
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97731
beantwortete Fragen
21
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Martin Kuhr
Mannheim
Arbeitsrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Chaos beim Relegationsspiel Herta Berlin gegen Fortuna Düsseldorf. Sollten die Krawalle Konsequenzen für die betroffenen Vereine haben?