Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340158
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Familienrecht » 

Kein gemeinsamer Ehename

AFP VOM 12.4.2001 | Ratgeber - Familienrecht | 54695 Aufrufe
Mehr zum Thema: Ehename, Familienname, Begleitname, Namensrecht

Bestimmen die Eheleute keinen gemeinsamen Ehenamen, trägt jeder Ehegatte den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen weiter.
Das Anfügen eines Begleitnamens ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Beispiel "Frau Meier und Herr Schulz" bleiben "Frau Meier und Herr Schulz".

Erwarten die Eheleute ein Kind, so müssen sie entscheiden, welcher der derzeit von den Eltern geführten Namen Nachname des gemeinsamen Kindes werden soll.
Die Bestimmung eines Doppelnamens ist hier nicht zulässig .

Ist hier einmal eine Bestimmung erfolgt, so gilt diese zugleich für weitere Kinder und kann nicht nachträglich widerrufen werden.


« Zurück | Seite: 123456
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Der Ehe- bzw. Familienname
Seite 2: Die Namensgebung
Seite 3: Der Normalfall: Gemeinsamer Ehename
Seite 4: Kein gemeinsamer Ehename
Seite 5: Änderung im Namensrecht für Kinder vom 01.07.98
Seite 6: Was passiert bei Tod eines Ehegatten oder Scheidung?

123recht.net ist Rechtspartner von:

340158
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97730
beantwortete Fragen
20
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Jens Lehmann
Berlin
Kaufrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, allgemein, Familienrecht, Erbrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Chaos beim Relegationsspiel Herta Berlin gegen Fortuna Düsseldorf. Sollten die Krawalle Konsequenzen für die betroffenen Vereine haben?