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Kinderschutzbund und GdP gegen Jugendstrafen für Kinder

AFP VOM 14.1.2008 | Nachrichten - Gesetzgebung | 4254 Aufrufe
Mehr zum Thema: Kinderschutzbund, Jugendstrafe, Jugendgewalt

Bosbach: Strafmündigkeit sollte bei 14 Jahren bleiben

Der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, hat sich gegen die Forderung nach einem niedrigeren Strafmündigkeitsalter von Kindern gestellt. Er warne davor, "Kinder fürs ganze Leben zu stigmatisieren", sagte Hilgers den Dortmunder "Ruhr Nachrichten" (Montagsausgabe). Anstelle einer schärferen Bestrafung von Kindern unter 14 Jahren forderte Hilgers, weitere geschlossene Erziehungsheime zu schaffen. Er kritisierte den hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) dafür, dass es bislang in Hessen kein einziges dieser Heime gebe. Koch hatte am Wochenende in Ausnahmefällen eine Verurteilung von Kindern nach Jugendstrafrecht gefordert.

Auch der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, kritisierte den neuen Vorstoß Kochs scharf. "Wir brauchen doch keine Kinderknäste", sagte Freiberg der "Passauer Neuen Presse" (Montagsausgabe). "Der Vorschlag ist populistisch und unseriös. Die Strafmündigkeitsgrenze darf nicht herabgesetzt werden." Straftaten unter 14-Jähriger seien "Sache von Jugendhilfe- und Sorgerecht".

Der Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, Christian Pfeiffer, übte ebenfalls Kritik an Koch: "Das macht keinen Sinn. Je jünger Menschen hinter Gitter kommen, umso höher ist ihre Rückfallquote", sagte er der "Passauer Neuen Presse". Für die Intensivtäter unter den Kindern hält Pfeiffer andere Maßnahmen für geeigneter als eine Anwendung des Jugendstrafrechts. "Gefährdete Kinder sollten viel häufiger in Pflegefamilien untergebracht werden", forderte er. Auch geschlossene Heime seien zur vorübergehenden Unterbringung nötig.

Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Montagsausgabe): "Wir sind bisher der Auffassung, dass die Strafmündigkeit bei 14 Jahren bleiben sollte." Wenn es um Problemfälle im Kindesalter gehe, sei in erster Linie Erziehungshilfe für die Eltern gefordert. "Es gilt, mehr Möglichkeiten zu schaffen, der Verwahrlosung von Kindern entgegenzuwirken." Wo Eltern überfordert seien, müsse der Staat bei der Erziehung mithelfen. "Das kann im Extremfall auch den Entzug des Sorgerechts und eine Heimunterbringung bedeuten."

14. Januar 2008 - 10.39 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008



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