Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
339706
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Familienrecht » 

Das alleinige Sorgerecht

AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 84129 Aufrufe
Mehr zum Thema: Sorgerecht

Wollen Sie sich allein um Ihr Kind kümmern, ohne dass der andere Teil darauf Einfluss nehmen kann, müssen Sie dies beim Familiengericht beantragen. Das Gericht wird prüfen, ob der Antrag für das Kind das beste ist. Dies gilt insbesondere, wenn das Kind dem Antrag widerspricht, wozu es mit 14 Jahren berechtigt ist.

Stimmt der andere Elternteil Ihrem Antrag zu, hat das Gericht dem Antrag zu folgen, da es an die gemeinsame Entscheidung der Eltern gebunden ist. Die bindende Wirkung entfällt allerdings, wenn ein Widerspruch des Kindes erfolgt.

Stimmt der andere Elternteil nicht zu, muss wiederum das Gericht entscheiden.


« Zurück | Seite: 12345
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Das Sorgerecht
Seite 2: Das gemeinsame Sorgerecht
Seite 3: Das alleinige Sorgerecht
Seite 4: Die Kriterien des Gerichts
Seite 5: Das Umgangs- und Besuchsrecht

123recht.net ist Rechtspartner von:

339706
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97633
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Alexander Leucht
Hamburg
Medienrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Chaos beim Relegationsspiel Herta Berlin gegen Fortuna Düsseldorf. Sollten die Krawalle Konsequenzen für die betroffenen Vereine haben?