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Bei wem liegt das Urheberrecht und was darf damit gemacht werden?

AFP VOM 8.9.2000 | Ratgeber - Urheberrecht | 80918 Aufrufe
Mehr zum Thema: Urheberrechtschutz, Urheber, Lizenzvertrag

Unser Urheberrecht knüpft einzig und allein an die Person des Urhebers, d.h. des Schöpfers des neuen Werkes, an. Deshalb können Urheberrechte nur bei natürlichen, nicht aber bei juristischen Personen liegen. So kann beispielsweise kein Urheberrecht bei einem Unternehmen liegen, bei dem der Schöpfer lediglich angestellt ist.

Es hat auch allein der Urheber das Recht zu entscheiden, ob und in welcher Form sein Werk veröffentlicht wird. Weiterhin kann er seine Urheberschaft ausdrücklich anerkennen und dem Werk eine bestimmte Bezeichnung geben lassen.



Verwertungsrechte des Urhebers

In der Praxis weit aus wichtiger sind aber die Verwertungsrechte, die ausschließlich dem Urheber selbst zustehen:

  • Verbreitung
  • Vervielfältigung
  • Vorführung
  • Ausstellung
  • öffentliche Sendung und Wiedergabe durch Bild- und Tonträger


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: © Copyright by..... - Das Urheberrecht
Seite 2: Bei wem liegt das Urheberrecht und was darf damit gemacht werden?
Seite 3: Die Übertragung von Verwertungsrechten an andere
Seite 4: Schutz der Persönlichkeit des Urhebers und Einschränkungen
Seite 5: Nicht alles ist geschützt
Seite 6: Urheberrechtlich schützen lassen - Wie geht das?
Seite 7: Dauer des urheberrechtlichen Schutzes
Seite 8: Was passiert bei Verletzungen des Urheberrechts?

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