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Die Erbeinsetzung
1.6.2000 | Ratgeber - Erbrecht | 140933 Aufrufe Mehr zum Thema:Testament
Sie haben sich entschieden, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod auf Verwandte und/oder Freunde verteilt werden soll. Dies müssen Sie nur noch im Testament festhalten. Das ist einfacher als es scheint, zur Erbeinsetzung genügt schon ein Satz.
Wollen Sie eine Person als Alleinerben einsetzen, können Sie z.B. formulieren
Alleinerbe ist Jens Muster.
oderGitta Gierig erbt alles.
Bei gemeinschaftlichen Testamenten werden die Ehegatten oft als Alleinerben eingesetzt:Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein.
Natürlich können auch mehrere Erben eingesetzt werden:
Meine Erben werden meine Ehefrau Andrea, meine Kinder Hans und Franz sowie die Nimm GmbH .
Sind wie im Beispiel keine Quoten angegeben, erben alle zu gleichen Teilen. Ansonsten können Erbquoten hinzugefügt werden:Meine Kinder Hans und Franz erben zu einem Viertel, meine Freundin Gertrud Liebknecht zu einem Halb.
Tipp: Denken Sie daran, dass Ihre eingesetzten Erben mitunter noch vor Ihnen sterben könnten. Auch kann es sein, dass das Erbe ausgeschlagen wird. Für diesen Fall können Sie Ersatzerben bestimmen:Erben wird mein Ehemann Günther. Ersatzerbe ist Karl Fröhlich. Oder: Für den Fall, dass mein Sohn vor mir stirbt, setze ich die BRD als Erben ein.
Sie können durch Vor- und Nacherbschaften nacheinander unterschiedliche Personen als Erben einsetzen: Meine Frau Hanna ist bis zu ihrem Tod meine Vorerbin.
Nacherbe nach ihrem Tod soll meine Tochter Franzi werden.
Der Vorerbe kann dann mit dem Nachlass nicht uneingeschränkt machen, was er will, da sonst die Interessen des Nacherben beeinträchtigt werden könnten. Derartige Beschränkungen können testamentarisch allerdings aufgehoben werden.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Das TestamentSeite 2: Die ErbeinsetzungSeite 3: Das VermächtnisSeite 4: Die EnterbungSeite 5: Die TestamentsänderungSeite 6: Der TestamentsvollstreckerSeite 7: Der ErbvertragSeite 8: Die AuflageSeite 9: Besondere Klauseln
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