Die Justiz im Dritten Reich
AFP VOM 30.5.2006 | Unterhaltung - Das Recht in der Geschichte | 74698 Aufrufe Mehr zum Thema: Justiz, Reich, Nationalsozialisten, Hitler Der Doppelstaat setzte sich nach der Definition Fraenkels aus dem Maßnahmenstaat und dem Normenstaat zusammen.
Den Alltag des Maßnahmenstaates definierte Fraenkel als einen Vorgang unkontrollierter Verfolgung aller politischer Gegner, willkürlicher Verhaftungen, Folter und Mord .
Auf der anderen Seite, so Fraenkel, stehe der Normenstaat mit seinen Gesetzen und Gerichten. Im Normenstaat sei mehr auf die Einhaltung der Gesetze geachtet worden, daher bot er in den ersten Jahren des Terrors sogar Rettung für diejenigen, die vom Maßnahmenstaat verfolgt worden sind.
Das bedeutet allerdings nicht, dass der Normenstaat vergleichbar mit einem modernen Rechtsstaat war. Dies soll das folgende verkürzte Beispiel (ausführlich nachzulesen in der Juristischen Wochenschrift von 1938, Seite 3045) aus dem Zivilrecht, dem wohl unpolitischsten Teilbereich des Rechts, verdeutlichen.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Die Justiz im Dritten ReichSeite 2: Das Rechtssystem der Nazis - ein kleiner ÜberblickSeite 3: Der nationalsozialistische DoppelstaatSeite 4: Der Normenstaat - alles AuslegungssacheSeite 5: Der Weg zum PolizeistaatSeite 6: Gründe für das Versagen der deutschen JustizSeite 7: Reichsgerichtspräsident Dr. BumkeSeite 8: Bumkes endgültige Entfremdung von der Menschlichkeit


