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AFP VOM 9.8.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 103601 Aufrufe Mehr zum Thema: Kindschaftsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht Nach dem neuen Beistandsschaftsgesetz fällt die früher zwingende Amtspflegschaft für nichteheliche Kinder weg. Sie wird jetzt durch die freiwillige Beistandsschaft ersetzt.
Ein von dem alleinerziehenden Elternteil beantragter Beistand des Jugendamts kann bei gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft sowie bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen helfen.
Auch im neuen Erbschaftsgleichstellungsgesetz wurde die Sonderstellung des nichtehelichen Kindes aufgehoben. Sie erhalten damit die gleichen Rechte am Nachlass von Vater und Mutter wie eheliche Kinder.
Ziel der Neufassung des Kindesunterhaltsrechts ist neben der Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern vor allem die Vereinfachung des Unterhaltsverfahrens und die Stärkung der Rechte des minderjährigen Kindes.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Das neue Kindschaftsrecht - Worum es gehtSeite 2: Fragen zur Abstammung des KindesSeite 3: Das neue SorgerechtSeite 4: Neuregelung des UmgangsrechtsSeite 5: Das NamensrechtSeite 6: ...weitere Änderungen


