Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
339706
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Familienrecht » 

Die schnelle Scheidung

AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 135012 Aufrufe
Mehr zum Thema: Scheidung

Die einjährige Phase des Getrenntlebens ist Voraussetzung der Scheidung, um den Ehegatten noch die Chance der Versöhnung zu geben.
Was aber passiert, wenn die Begleitumstände der Ehekrise so gravierend sind, dass die Fortsetzung der Ehe bzw. das Abwarten des Trennungsjahres nicht zumutbar sind? Der Gesetzgeber hat dies erkannt und formuliert das so:

Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragssteller aus Gründen, die in der Person des anderen Antragstellers liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Unzumutbare Härte ist Auslegungssache und somit vom Richter festzustellen. Untreue allein reicht jedenfalls zur Bejahung der Härte nicht aus.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Die Scheidung
Seite 2: Die Voraussetzungen einer Ehescheidung
Seite 3: Die Ehe muss gescheitert sein
Seite 4: Das Getrenntleben
Seite 5: Ausnahmsweise: Die schnelle Scheidung
Seite 6: Scheidung - Worauf Sie achten sollten
Seite 7: Welches Familiengericht ist zuständig?
Seite 8: Der Versorgungsausgleich
Seite 9: Kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?

123recht.net ist Rechtspartner von:

339706
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97633
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Bernd Jahreis
Bayreuth
Fachanwalt Erbrecht, Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Zivilrecht, Inkasso, Bankrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Chaos beim Relegationsspiel Herta Berlin gegen Fortuna Düsseldorf. Sollten die Krawalle Konsequenzen für die betroffenen Vereine haben?