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Die gesetzlich geregelte Berücksichtigung des Ehegatten im Erbfall

AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Erbrecht | 221493 Aufrufe
Mehr zum Thema: Erbe, Erbrecht, Pflichtteil

Was der Ehegatte dem Gesetz nach erbt, hängt ab von den Erbquoten der vorhandenen gesetzlichen Erben und dem ehelichen Güterstand .

Fall 1: Die Zugewinngemeinschaft
Wurde zwischen den Ehegatten nichts speziell vereinbart (Ehevertrag), dann leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Der überlebende Ehepartner erbt dann

  • neben Verwandten erster Ordnung 1/2 der Erbmasse
  • neben Verwandten zweiter Ordnung 3/4
  • bei anderen Verwandtschaftsverhältnissen erbt der Ehegatte allein

Fall 2: Die Gütertrennung
Haben Sie im Ehevertrag Gütertrennung vereinbart, erben Sie

  • neben einem Kind 1/2
  • neben zwei Kindern 1/3
  • ab drei Kindern 1/4
  • neben Eltern des Erblassers und deren Abkömmlingen 1/2
  • neben Großeltern 1/2
  • ansonsten erben Sie allein

Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Einführung
Seite 2: Grundprinzipien des Erbrechts in Deutschland
Seite 3: Die gesetzliche Erbfolge
Seite 4: Das Erbrecht des unehelichen Kindes
Seite 5: Was erbt der Ehegatte?
Seite 6: Der Pflichtteil - Das Mindeste
Seite 7: Lässt sich der Pflichtteil ausschließen?
Seite 8: Das OLG Bamberg zur Pflichteilsentziehung

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