Die gesetzlich geregelte Berücksichtigung des Ehegatten im Erbfall
AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Erbrecht | 221493 Aufrufe Mehr zum Thema: Erbe, Erbrecht, PflichtteilWas der Ehegatte dem Gesetz nach erbt, hängt ab von den Erbquoten der vorhandenen gesetzlichen Erben und dem ehelichen Güterstand .
Fall 1: Die Zugewinngemeinschaft
Wurde zwischen den Ehegatten nichts speziell vereinbart (Ehevertrag), dann leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Der überlebende Ehepartner erbt dann
- neben Verwandten erster Ordnung 1/2 der Erbmasse
- neben Verwandten zweiter Ordnung 3/4
- bei anderen Verwandtschaftsverhältnissen erbt der Ehegatte allein
Fall 2: Die Gütertrennung
Haben Sie im Ehevertrag Gütertrennung vereinbart, erben Sie
- neben einem Kind 1/2
- neben zwei Kindern 1/3
- ab drei Kindern 1/4
- neben Eltern des Erblassers und deren Abkömmlingen 1/2
- neben Großeltern 1/2
- ansonsten erben Sie allein
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: EinführungSeite 2: Grundprinzipien des Erbrechts in DeutschlandSeite 3: Die gesetzliche ErbfolgeSeite 4: Das Erbrecht des unehelichen KindesSeite 5: Was erbt der Ehegatte?Seite 6: Der Pflichtteil - Das MindesteSeite 7: Lässt sich der Pflichtteil ausschließen?Seite 8: Das OLG Bamberg zur Pflichteilsentziehung


