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Wann kann Betreuung angeordnet werden?

AFP VOM 11.8.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 40105 Aufrufe
Mehr zum Thema: Betreuung, Betreuungsrecht

Zunächst müssen jedoch die Voraussetzungen für die Bestellung eines gesetzlichen Pflegers gegeben sein. Neben körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung des Betroffenen muss eine Betreuung auch erforderlich sein.

Es muss deshalb festgestellt werden, ob, in welchem Umfang, mit welchen Auswirkungen und für welche Dauer ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden soll. In der Regel wird zunächst geprüft, ob nicht auch Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste die entsprechenden Aufgaben übernehmen können. Diese Hilfen sind dann vorrangig.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Das Betreuungsrecht - Worum es geht
Seite 2: Wann kann Betreuung angeordnet werden?
Seite 3: Die Auswirkungen
Seite 4: Die Auswahl des Betreuers
Seite 5: Die einzelnen Aufgabenbereiche

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