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Das System der Strafen im JGG

30.1.2002 | Ratgeber - Strafrecht - Nebengebiete | 204364 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Jugendstrafrecht, Jugendgericht, Heranwachsender, Jugendlicher

Im Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht sieht das Jugendstrafrecht eine nicht begrenzte Anzahl von Maßnahmen gegen den straffällig gewordenen Jugendlichen vor. Die einzelnen Maßnahmen lassen sich in Kategorien einordnen, sind aber sonst unbegrenzt.

Die Kategorien sind:

  • Erziehungsmaßregeln:
Sie stellen die geringste Bestrafung eines Jugendlichen dar. Erziehungsmaßregeln sind die Erteilung von Weisungen und die Anordnung. Der Jugendliche wird verpflichtet, etwas zu tun, das sein Bewusstsein für das Unrecht der Tat schärfen soll. Hierunter fallen die Erbringung von Arbeitsleistungen und Teilnahme an Trainingskursen. Soweit dies möglich ist, wird die Maßregel so gewählt, dass ein Ausgleich zwischen Täter und Opfer geschieht. So kann der Jugendliche, der ein Graffiti an die Wände eines Kindergartens geschmiert hat, beispielsweise zu 20 Stunden Arbeitsdienst in diesem Kindergarten verurteilt werden. Alternativ könnte man ihn auch zur Bezahlung der Reinigungskosten verurteilen.
  • Zuchtmittel:
Bei Zuchtmitteln nähert sich die Strafe bereits einer Erwachsenenstrafe an. Sie bilden die "letzte Warnung" vor einer echten Haftstrafe. Im äußersten Fall geben sie schon einmal einen Vorgeschmack. Die Palette der Zuchtmittel reicht von einer (letzten) Verwarnung über die Erteilung von bestimmten Auflagen, bis hin zu einem Jugendarrest, bei denen der Jugendliche über das Wochenende oder während seiner sonstigen Freizeit "eingesperrt" wird.
Bei der Jugendstrafe besteht faktisch kein Unterschied mehr zur Haftstrafe eines Erwachsenen. Die Jugendlichen gehen für ihre Tat ins Gefängnis. Die Jugendstrafe stellt das allerletzte Mittel bei der Bestrafung eines Jugendlichen dar. Der einzige Vorteil, den das Jugendstrafrecht noch bringt, ist das Strafmaß. Jugendliche können höchstens zehn Jahre Jugendstrafe bekommen.



Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Haben Sie den Durchblick?
Seite 2: Was ist Jugendstrafrecht?
Seite 3: Auf wen ist Jugendstrafrecht anwendbar?
Seite 4: Das System der Strafen im JGG
Seite 5: Besonderheit: Jugendstrafrichter
Seite 6: Besonderheit: Einsicht kann sich lohnen
Seite 7: Besonderheit: Das Jugendstrafgericht tagt nicht öffentlich
Seite 8: Besonderheit: Jugendgerichtshilfe und Rechtsmittel
Seite 9: Besonderheit: Spezielle Verwahrungseinrichtungen
Seite 10: Jugendstrafrecht in den USA

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