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Anforderung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

24.10.2000 | Service - Musterverträge und Briefe | 66102 Aufrufe
Mehr zum Thema: Mahnung, Abmahnung, Beschwerde

Johann Plötz Bauzaun, 3.3.2000
Klotzweg 5
6385 Bauzaun

Firma
Holzbock
Betonweg 8
6387 Bauzaun

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Sehr geehrte(r) Frau/ Herr.. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .

mit Schreiben vom.. .. .. .. .. .. . haben Sie mir ein einfaches Zeugnis zugesandt.

Die Pflicht des Arbeitgebers zur Zeugniserteilung nach § 630 BGB erstreckt sich auch auf geringfügig Beschäftige. Danach kann der Arbeitnehmer zwischen einem einfachen oder einem qualifizierten Arbeitszeugnis wählen. In dem qualifizierten Arbeitszeugnis hat der Arbeitgeber die Leistungen und die Führung des Mitarbeiters im Dienste zu beurteilen.

Daher bitte ich Sie mit diesem Schreiben nachdrücklich, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen und zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Plötz


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