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Wer Beratungshilfe bekommt

27.6.2000 | Service - Kosten, Gebühren, Versicherungen | 54034 Aufrufe
Mehr zum Thema: Beratungshilfe

Ein Anspruch auf Beratungshilfe besteht dann, wenn dem Betroffenen auch Prozesskostenhilfe zu gewähren wäre.
Prozesskostenhilfe erhält jeder, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Lesen Sie bitte die Ausführungen zur Prozesskostenhilfe .

Wenn ein gewisses Vermögen vorhanden ist, muss dieses eingesetzt werden, sofern dies dem Rechtssuchendem zumutbar ist. Alle Vermögensgegenstände, die dem Familienunterhalt bzw. der Existenzgrundlage dienen, sind daher ausgenommen und müssen nicht eingesetzt werden.
Besteht Versicherungsschutz (Rechtsschutz), kann die Beratungshilfe versagt werden.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Beratungshilfe
Seite 2: Wer Beratungshilfe bekommt
Seite 3: Was die Beratungshilfe umfasst
Seite 4: Wie Sie Beratungshilfe bekommen
Seite 5: Die Kosten der Beratungshilfe
Seite 6: Die Ausnahmen Bremen, Hamburg und Berlin

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