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Der Unterhaltsanspruch aufgrund einer Ausbildung

AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 1505567 Aufrufe
Mehr zum Thema: Unterhalt

Wenn Sie wegen Ihrer Eheschließung Ihre Ausbildung abgebrochen oder gar nicht erst begonnen haben, dies aber nun nach der Trennung nachholen wollen, dann haben Sie Anspruch auf Unterhalt. Unbedingte Voraussetzung ist allerdings, dass die Ausbildung darauf angelegt ist, sich später den Lebensunterhalt selbst zu verdienen und auf eigenen Füssen zu stehen. Der Unterhaltsanspruch besteht dann für die gesamte Ausbildungszeit und umfasst neben Ihrem Lebensunterhalt auch die Kosten, die durch die Ausbildung anfallen.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Der Unterhalt
Seite 2: Die Unterhaltsvereinbarung
Seite 3: Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten
Seite 4: Die Höhe des Unterhalts - Womit Sie rechnen müssen
Seite 5: Der Unterhalt - Was dazu gehört
Seite 6: Auf geht´s: Die Unterhaltstabellen
Seite 7: Die Düsseldorfer Tabelle
Seite 8: Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle
Seite 9: Die Berliner Tabelle
Seite 10: Anmerkungen zur Berliner Tabelle
Seite 11: Kinderbetreuung
Seite 12: Hohes Alter
Seite 13: Krankheit
Seite 14: Arbeitslosigkeit
Seite 15: Aufstockungsunterhalt
Seite 16: Ausbildung
Seite 17: Sonstiges

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