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Anstellungsvertrag zwischen Ehegatten

24.10.2000 | Service - Musterverträge und Briefe | 84713 Aufrufe
Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Mustervertrag

( Nicht alle Vertragsbedingungen müssen und sollen übernommen werden. Individuelle Anpassungen und Ergänzungen sind empfehlenswert.)

Zwischen

Gustav Platsch
Plätscherweg 12
90210 Feuchhausen

nachfolgend Arbeitgeber genannt

und

Sieglinde Platsch
Plätscherweg 12
90210 Feuchhausen

nachfolgend Mitarbeiterin genannt

wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen:



§ 1 Beginn des Angestelltenverhältnisses, Tätigkeit

  1. Die Mitarbeiterin wird ab .. .. .. .. . als.. .. .. .. .. .. .. . eingestellt.
    Vor Dienstantritt darf der Anstellungsvertrag von keinem Vertragspartner gekündigt werden.
  2. Das Aufgabengebiet umfasst:.. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .
    Die Vertragspartner gehen davon aus, dass die Mitarbeiterin die persönlichen Voraussetzungen für diese Tätigkeit besitzt und ohne gesundheitliche Einschränkungen einsetzbar ist.

§ 2 Probezeit, Beendigung des Dienstverhältnisses

  1. Der Anstellungsvertrag wird auf unbestimmte/ bestimmte/.. .. Zeit abgeschlossen. Die ersten.. .. .. .. . Monate des Anstellungsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Angestelltenverhältnis beiderseits mit einer Frist von.. .. .. . Tagen gekündigt werden.
  2. Nach Ablauf der Probezeit richtet sich eine Kündigung des Anstellungsvertrages nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften.Ohne Kündigung endet das Anstellungsverhältnis spätestens mit dem Ablauf des Monats, in dem die Mitarbeiterin das 63. Lebensjahr vollendet.
  3. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Mitarbeiterin nach Ausspruch einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und darüber hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Kündigungsschutzverfahrens unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freizustellen. Mit der Freistellung ist der noch nicht gewährte Urlaub abgegolten.

§ 3 Arbeitszeit

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt Stunden.. .. .. .. pro Woche.
Die Kernarbeitszeit, in welcher Anwesenheitspflicht besteht, liegt Montags bis Freitags zwischen.. .. . .Uhr und.. .. .. Uhr und.. .. .. .. .. .. .. . zwischen.. .. .. . Uhr und.. .. .. . Uhr.

§ 4 Vergütung

Die Mitarbeiterin erhält für ihre Tätigkeit ein monatliches Bruttogehalt von ....... € / einen Bruttostundenlohn von ..... €.


Die Vergütung ist jeweils am letzten eines Monats fällig.

§ 5 Urlaub

Der Mitarbeiterin erhält kalenderjährlich einen Erholungsurlaub von .... Tagen / , der sich nach den gesetzlichen Mindestanforderungen bemisst. Der Urlaub ist mit dem Arbeitgeber abzustimmen.

Ort, Datum

Unterschriften


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