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Das Mutterschaftsgeld

AFP VOM 6.7.2001 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 155433 Aufrufe
Mehr zum Thema: Mutterschaftsgeld, Entbindungsgeld, Krankengeld

Gehören Sie zu der Gruppe privatversicherter Frauen, so bekommen Sie vom Bundesversorgungsamt ein einmaliges Mutterschaftsgeld von 210 Euro. Der Zuschuss des Arbeitgebers wird hier so berechnet wie bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkasse. Ausgegangen wird wiederum von Ihrem durchschnittlichen Tagesnettoeinkommen. Liegt dies über 13 Euro, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Rest zuzuzahlen. Unterschreitet Ihr Tagesnettoeinkommen 13 Euro, so muss der Arbeitgeber nichts dazugeben und es bleibt bei einer einmaligen Zahlung von 210 Euro. Dies bedeutet, dass Sie als privatversicherte Frau durchschnittlich weniger bekommen als die Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Antrag ist zu richten an das:



Bundesversorgungsamt
Reichspietsufer 72-76
10785 Berlin

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Seite 4: Arbeitslose Frauen
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Seite 6: Selbständige, Familienversicherte oder Studentinnen
Seite 7: Frauen in 325 Euro-Verträgen
Seite 8: Mutterschaftsgeld bei Verschiebung des Geburtstermins, Frühgeburt und Mehrlingen

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