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Der Unterhaltsanspruch wegen Arbeitslosigkeit
1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 1533662 Aufrufe Mehr zum Thema:Unterhalt
Bemühen Sie sich zur Zeit der Scheidung intensiv um einen Arbeitsplatz, können aber nichts finden, haben Sie einen Unterhaltsanspruch. Sie müssen dazu den Beweis erbringen, dass Sie über einen länger andauernden Zeitraum alles Erdenkliche tun, um eine angemessene Anstellung zu erhalten.
Wesentlicher Problempunkt ist die Formulierung des Gesetzgebers, wonach es sich bei der Arbeit um eine angemessene Arbeit handeln muss. Das heißt, dass Sie nicht jede Art von Arbeit antreten müssen, um Geld zu verdienen. Haben Sie aufgrund früherer Tätigkeiten oder Ausbildungen ein gewisses Berufsniveau erreicht, wird eine "einfachere" Tätigkeit wohl nicht mehr als angemessen einzustufen sein. Anknüpfungspunkt sollen auch die ehelichen Lebensverhältnisse sein, und welcher Lebensstandard gegolten hat.
Soweit es zur Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit erforderlich ist, obliegt es dem geschiedenen Ehegatten jedoch sich ausbilden, fortbilden oder umschulen zulassen.
Der Gesetzgeber formuliert das so:
Angemessen ist eine Erwerbstätigkeit, die der Ausbildung, den Fähigkeiten, dem Lebensalter, dem Gesundheitszustand und den ehelichen Lebensverhältnissen entspricht.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Der UnterhaltSeite 2: Die UnterhaltsvereinbarungSeite 3: Der Unterhaltsanspruch des EhegattenSeite 4: Die Höhe des Unterhalts - Womit Sie rechnen müssenSeite 5: Der Unterhalt - Was dazu gehörtSeite 6: Auf geht´s: Die UnterhaltstabellenSeite 7: Die Düsseldorfer TabelleSeite 8: KinderbetreuungSeite 9: Hohes AlterSeite 10: KrankheitSeite 11: ErwerbslosigkeitSeite 12: AufstockungsunterhaltSeite 13: AusbildungSeite 14: Sonstiges
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