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Der Unterhaltsanspruch wegen Arbeitslosigkeit

1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 1533662 Aufrufe
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Unterhalt

Bemühen Sie sich zur Zeit der Scheidung intensiv um einen Arbeitsplatz, können aber nichts finden, haben Sie einen Unterhaltsanspruch. Sie müssen dazu den Beweis erbringen, dass Sie über einen länger andauernden Zeitraum alles Erdenkliche tun, um eine angemessene Anstellung zu erhalten.

Wesentlicher Problempunkt ist die Formulierung des Gesetzgebers, wonach es sich bei der Arbeit um eine angemessene Arbeit handeln muss. Das heißt, dass Sie nicht jede Art von Arbeit antreten müssen, um Geld zu verdienen. Haben Sie aufgrund früherer Tätigkeiten oder Ausbildungen ein gewisses Berufsniveau erreicht, wird eine "einfachere" Tätigkeit wohl nicht mehr als angemessen einzustufen sein. Anknüpfungspunkt sollen auch die ehelichen Lebensverhältnisse sein, und welcher Lebensstandard gegolten hat.

Soweit es zur Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit erforderlich ist, obliegt es dem geschiedenen Ehegatten jedoch sich ausbilden, fortbilden oder umschulen zulassen.

Der Gesetzgeber formuliert das so:  

Angemessen ist eine Erwerbstätigkeit, die der Ausbildung, den Fähigkeiten, dem Lebensalter, dem Gesundheitszustand und den ehelichen Lebensverhältnissen entspricht.




Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Der Unterhalt
Seite 2: Die Unterhaltsvereinbarung
Seite 3: Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten
Seite 4: Die Höhe des Unterhalts - Womit Sie rechnen müssen
Seite 5: Der Unterhalt - Was dazu gehört
Seite 6: Auf geht´s: Die Unterhaltstabellen
Seite 7: Die Düsseldorfer Tabelle
Seite 8: Kinderbetreuung
Seite 9: Hohes Alter
Seite 10: Krankheit
Seite 11: Erwerbslosigkeit
Seite 12: Aufstockungsunterhalt
Seite 13: Ausbildung
Seite 14: Sonstiges

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