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Die Rechtsschutzversicherung

AFP VOM 14.10.2003 | Service - Kosten, Gebühren, Versicherungen | 133302 Aufrufe
Mehr zum Thema: Rechtsschutz, Rechtsschutzversicherung, Versicherung

Es gibt Leistungsausschlüsse, also Kosten, die Ihr Rechtsschutzversicherer nicht übernimmt. Dazu gehören zum einen Geldstrafen und Bußgelder, zu denen man in einem Straf- oder Zivilprozess verurteilt wird. Außerdem tritt die Rechtsschutzversicherung im Strafrecht nicht ein, wenn es zu einer Verurteilung wegen einer Vorsatztat kommt. Unterschieden wird im Allgemeinen zwischen einer vorsätzlichen und fahrlässigen Tat. Während fahrlässig bedeutet, dass man die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht lässt, spricht man von vorsätzlich, wenn der Täter den mit Strafe bedrohten Tatbestand kennt und ihn verwirklichen will.
Wenn Sie eine Familienrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, so heißt das nicht, dass auch Auseinandersetzungen im Familienrecht oder Erbrecht mitversichert werden. Hier werden meist nur Beratungsgebühren übernommen, wenn eine Veränderung der Rechtslage eingetreten ist.
Völlig ausgenommen sind auch Scheidungsangelegenheiten und Streitigkeiten beim Bau oder Umbau eines Hauses. Auch Schadenersatzforderungen werden nicht von einer Rechtsschutzversicherung getragen, dafür gibt es die private Haftpflichtversicherung.

Andere allgemeine Risikoausschlüsse sind unter anderem:

  • Versicherungsfälle, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich und rechtswidrig verursacht hat (außer Ordnungswidrigkeiten) wie z. B. Beleidigung, Betrug oder Diebstahl
  • Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-, sowie im Baugesetz geregelten Angelegenheiten
  • Insolvenzverfahren
  • Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum
  • Kartell- oder sonstigem Wettbewerbsrecht
  • Streitigkeiten aus Spiel- und Wettverträgen
  • Vergleichsverfahren
  • Rechtsstreitigkeiten mitversicherter Personen untereinander
  • Rechtsstreitigkeiten in ursächlichen Zusammenhang mit Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben
  • Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit dem Baurisiko

Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Was ist Rechtsschutz überhaupt?
Seite 2: Wozu brauchen Sie einen Rechtsschutz?
Seite 3: Welche Arten von Rechtsschutz gibt es?
Seite 4: Wie teuer ist ein verlorener Prozess?
Seite 5: Wie viel kostet Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Seite 6: Was ist zu tun im Fall der Fälle?
Seite 7: Was bezahlt der Rechtsschutzversicherer?
Seite 8: Was bezahlt ein Rechtsschutzversicherer nicht?
Seite 9: Alternativen - Die ´Spezialisten´
Seite 10:  Rechtsschutzversicherer - Adressen

Leserkommentare
von WM Rechtsschutzdirekt am 03.02.2009 17:58:56# 1
Neben dem reinen Preisvergleich für Rechtsschutzversicherungen sollten aber auch die Leistungen im Fokus stehen. Im Falle eines Falles kann es sonst zu horenden Kosten kommen, wenn bestimmt Leistungen nicht eingeschlossen waren.
    
von guest123-2212 am 08.05.2009 14:00:31# 2
Ein weiteres gutes Beispiel um die Versicherung vergleichen zu können ist www.fairseek.de.
    
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