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Das Bundesverfassungsgericht als "Freund der Außenseiter"

AFP VOM 26.9.2001 | Nachrichten - Aktuelles | 12674 Aufrufe
Mehr zum Thema: Bundesverfassungsgericht, BVG, BVerfG, Verfassung

- Das oberste Gericht und die kleinen Sorgen der Leute

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat in seiner 50-jährigen Geschichte viele Urteile gefällt, die für Furore sorgten. Doch die meisten seiner Entscheidungen bleiben ohne Publizität. Es sind all jene Fälle, in welchen sich Bürger in echter oder vermeintlicher Not direkt an die "letzte Instanz" der Justiz wandten - Fälle ohne verfassungsrechtliche Bedeutung, dafür aber mitten aus dem Leben gegriffen.

Die große Zahl dieser oft auch kuriosen Klagen unter den rund 100.000 Verfassungsbeschwerden seit 1951 schreckt Verfassungsrichter Udo Steiner nicht: Das Gericht sei "der Freund fast aller Außenseiter", meint er. Steiner ist es zu verdanken, dass einige dieser Klagen in einer Festschrift für den Rechtsgelehrten Dieter Schwab erstmals das Licht der Öffentlichkeit erblickten. Darunter der Fall eines Mannes, der 9,80 Mark für den Kauf eines Gesetzestextes einklagen wollte, mit dessen Hilfe er zuvor einen Zivilprozess gewonnen hatte.

Auch der typisch deutsche Nachbarschaftsstreit macht vor dem BVG nicht Halt: Da sollten die Verfassungshüter etwa die Trauerweide in Nachbars Garten stutzen lassen oder einen Flutlichtstrahler samt Infrarotbewegungsmelder "vor nachbarlichen Angriffen verteidigen". Zusammenleben auf engem Raum ist in Deutschland schwer, meint Steiner auch mit Blick auf 61 Mitbesitzer einer Eigentumswohnanlage. Sie hatten den 62. Mitbesitzer bis zum BVG verklagt, weil der nach dem Motto zur "Sonne zur Freiheit" eigenmächtig zwei seiner Dachfenster vergrößert hatte.

Steiners Herz gehört eher jenen Menschen, deren Wünsche "weder das Leben noch der Sozialhilfeträger erfüllen will". Wünsche etwa nach Rolläden und Musik in der Obdachlosenunterkunft. Oder die Bitte um die Kostenübernahme für die Haltung eines Hundes durch das Sozialamt, weil das Grundgesetz Ehe und Familie schützt und der Hund "Lebensgefährtenersatz" sei. Ein Schüler beantragte wegen der vom Grundgesetz geschützten Berufsfreiheit die Kostenübernahme von Nachhilfstunden in Physik - mit dem Hinweis, dass es eile. Gekämpft wurde vor dem BVG auch um eine Gitarre, weil deren Nutzung beim Spielen religiöser Lieder geschützt sei - durch die Religionsfreiheit oder unter musiktherapeutischen Gesichtspunkten durch das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.

In solchen und ähnlichen Fällen ist Steiner "geneigt, bei örtlichen Wohltätigkeitsorganisationen anzurufen und Hilfe anzuregen". Glücklicher noch wäre für ihn das Richterleben, wenn es am BVG einen "Feuerwehrfonds" gäbe, um solche Beschwerdeführer "schnell klaglos zu stellen". In einigen Fällen wäre aber selbst solch ein Geldtopf überfordert. Wie etwa bei der Bitte um vier Millionen Mark für den Bau einer Zeitmaschine. Oder im Fall jener Frau, die eine Entschädigung von 225.000 Mark erhielt und das anschließend das Geld in kurzer Zeit verpulverte - aus Angst, es könnte ihre künftige Rente mindern: 120.000 Mark gingen drauf für Reisen, weitere 120.000 Mark für 240 Flaschen Wein, 30.000 Mark für Kleidung und 26.000 Mark für Antiquitäten. Dermaßen schnell entreichert, wollte die Frau vor dem BVG dann eine höhere Entschädigung erstreiten.

Die Fälle, in denen laut Steiner "Bürger Gerechtigkeit suchen und das Grundgesetz finden", belasten das BVG aus der Sicht von Staatsrechtsgelehrten völlig unnötig. Steiner möchte sie gleichwohl nicht missen: Er und seine Kollegen würden nach seinen Worten ansonsten von der "Lebensfülle" abgeschnitten, die mit den Verfassungsbeschwerden ungefiltert in den Karlsruher Schloßbezirk kommt.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2001


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