Hallo!
Strafverfahren nach § 397 AO
eingeleitet. Mir wird § 369
, 370 AO
vorgeworfen. Hätte 0,00 Euro Umsätze angegeben obwohl ich Rechnungen mit offen ausgewiesener Umsatzsteuer erstellt hätte.
Frage:
Wenn ich jetzt die angebliche Umsatzsteuer bezahlen würde, würde das Verfahren eingestellt werden oder würde ich trotzdem verurteilt werden da ich es angeblich ja versucht hätte zu verkürzen?
§ 369, 370 AO
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Das das Strafverfahren bereits eingeleitet wurde, ist eine Selbstanzeige mit Strafbefreiung nicht mehr möglich. Wenn es zu der Umsatzsteuererklärung, in der Du die 0€ Umsatz angegeben hast, bereits einen bescheid gibt, dann ist es keine veruschte, sondern eine Vollendete Steuerhinterziehung. Der Versuch ist aber auch strafbar.
Die hinterzogenen Umsatzsteuer musst Du natürlich sowieso nachzahlen. Eventuell wird die Strafe gemildert, wenn Du die Umsatzsteuer sofort nachzahlst. Dazu musst Du aber zunächst eine korrekte Umsatzsteuererklärung abgeben, die Deine Umsätze vollständig enthält.
Hallo!
Es war ja nur eine Frage. Ich habe heute nämlich erfahren das ein Inhaber eines Shops sich 2 Rechnungen auf meinen Namen selbst ausgestellt hat weil er glaubte das es meine Firma nicht mehr gibt. Als ich ihn nun anschrieb meinte er, er würde mir die Steuerschulden zahlen plus einen batzen Geld wenn ich die Schuld auf mich nehmen würde.
Gilt diese Email als Beweis vor Gericht das ich die Rechnungen wirklich nicht ausgestellt habe?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dreist. Ich würde das dem Finanzamt so melden, die werden das dann nachprüfen. Sofern Du nicht beteiligt warst gehst Du sicher straffrei aus. Der andere hat das Problem, dass er neben der Steuerverkürzung auch noch Urkundenfälschung betrieben hat. Kannst Du das beweisen ? Eventuell wäre ein Anwalt hilfreich in dieser Sache. Auch wenns Geld kostet.
Hi!
1. Sieht der Briefkopf und die komplette Rechnung ganz anders aus wie meine
2. kann ich anhand von Kurier-Rechnungen beweisen das ich weder in, während noch nach dieser Zeit an diese Person Pakete verschickt habe (bei GLS wird Datum und PLZ mit ausgedruckt)
3. Die Email in der mir dieses Vorgehen vom Inhaber bestätigt wurde.
In der Mail steht ja alles samt Impressum und IP-Adresse
Warum sollte ich daran beteiligt gewesen worden sein? Ich hätte dadurch doch kein Vorteil gehabt. Da ich nur Kleinunternehmer war zahlte ich eh keine Umsatzsteuer da ich noch nicht mal über 5000 Euro gekommen bin.
Du musst hier selbst wahrscheinlich nur mit einer Geldstrafe rechnen, wenn Du das Ganze auf Dich nimmst. Dennoch würde ich mich nicht darauf einlassen, das auf ich zu nehmen, selbst wenn der Inhaber des Shops Steuernachzahlung und Geldstrafe für Dich übernimmt.
Daneben muss man ja wohl davon ausgehen, dass es noch weitere derartige Rechnungen von dem Shop-Betreiber gibt. Wenn Du dem Finanzamt die Wahrheit erzählst, dann blüht dem Shop-Betreiber wahrscheinlich eine Hausdurchsuchung.
Du selbst musst Dir natürlich darüber im Klaren sein, dass die Steuerhinterziehung in Deiner Steuerakte vermerkt wird, wenn Du das Ganze auf Dich nimmst. Das wird nach meiner Einschätzung für die Zukunft weitere Nachteile mit sich bringen. Ich würde Dir daher dringend davon abraten, eine Straftat auf Dich zu nehmen, die Du nicht begangen hast. Das gilt selbst dann, wenn das Bußgeld oder die Geldstrafe relativ gering ausfällt.
Gerade weil es ja jetzt zwingend notwendig wäre, eine vollständig korrekte Steuererklärung abzugeben, läufst Du Gefahr, dass es Dich ganz böse erwischt, wenn dann noch eine weitere Rechnung auftaucht. Außerdem ist es nach meiner Einschätzung so, dass Du den Status als Kleinunternehmer verlierst und daher für Deinen kompletten Umsatz auch rückwirkend Umsatzsteuer zahlen musst.
Für die Beweislage sind ja nicht nur die Email und die Kurier-Rechnungen vorhanden. Auch die Kunden, die die Rechnung eingereicht haben, werden ja wohl noch wissen, wo sie die Ware eingekauft haben.
Hallo!
Es gibt für diese 2 Rechnungen doch keine Kunden!
Der Inhaber des Shops hatte 2 Rechnungen für sich selbst in meinem Namen ausgestellt. Sprich angeblich hätte ich dem Inhaber dann 2 mal beliefert mit Waren die ich gar nicht habe. Und diese zwei Rechnungen hat er dann bei seinem Finanzamt mit eingereicht.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten