§ 35a im Zusammenhang mit Vermietung

23. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
M1Halbe
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
§ 35a im Zusammenhang mit Vermietung

Hallo, ich bin neu hier und hätte da ein Problem. Danke schon mal! Wir haben in 2012 unsere Heizungsanlage saniert und dabei netto 2000 € Arbeitskosten als haushaltsnahe Aufwendung geltend gemacht. Im Jahr 2012 hatten wir einen Teil des Hauses an meinen Bruder vermietet. Obwohl von vornherein klar war, dass ein Teil des Hauses dann nach Auszug Bruder zeitnah an jemand fremdvermietet wird, hatte mir das FA damals den Verlust im ersten Jahr nicht anerkannt (laut FA keine Einkunftserzielungsabsicht). Auch der Einspruch wurde abgelehnt.

Im Jahr drauf 2013 wurde ein Teil dann fremdvermietet. Das FA erkannte mir dann die Heizungssanierung nicht mehr als Werbungskosten (auf 5 Jahre, beginnend 2012) an, da ich ja für die Arbeitsleistung bereits die Steuerermäßigung aus § 35a in 2012 erhalten hatte.

Jetzt ist mir gerade aufgefallen, warum kann ich nicht die Materialkosten ansetzen?`Heizungssanierung gesamt ca. 13000 € brutto, Materialkosten ca. 10.000 €. Würde ca. 200 € ausmachen!

Habe ich da eine Chance dies wenigstens für die letzten 3 Jahre zu holen? Bzw. kann ich dies evlt. sogar noch rückwirkend für die vorherigen Jahre probieren?

DANKE!!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

Nach § 82b EStDV kann der Betrag an Werbungskosten abweichend von § 11 EStG über 5 Jahre verteilt werden, der im Erstjahr abzugsfähig gewesen wäre. Da im Erstjahr 2012 keine Vermietungseinkünfte vorlagen, ist dieser Betrag 0 EUR. 0 EUR verteilt über 5 Jahre sind 0 EUR.

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#2
 Von 
M1Halbe
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Okay danke! Im Jahr 2012 hatten wir auch Mieteinnahmen, von meinem Bruder. Der Verlust bei Vermietung wurde nicht anerkannt und gestrichen, da das FA die Einkunftserzielung durch die Vermietung nicht anerkannt hat....

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
M1Halbe
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Mit der Geschichte mit meinem Bruder, war wohl das Problem, weil wir einen zeitlich befristeten Mietvertrag hatten. Wurde mir dann auch per Urteilsspruch begründet. Dann hab ich das halt geglaubt.

2013 kam der Bescheid im Dezember 2014.

Aber zurück zu meiner Frage: ich hatte es ja jedes Jahr in meiner Steuererklärung drin. Gibt es irgendeine Möglichkeit die Materialkosten wieder mit rein zu nehmen. Also wenn sich 2013 nicht mehr ändert, wär es mir auch notfalls egal. Aber gibt es da nicht irgendeine Möglichkeit die Kosten doch noch für die nächsten Jahre mit rein zu nehmen?

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