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Hans Litten

AFP VOM 15.2.2001 | Unterhaltung - Das Recht in der Kritik | 22961 Aufrufe
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Hans Litten
Hans Litten

In diesem Fall vertrat Hans Litten die Nebenklage gegen Mitglieder des SA-Sturms 33, die im Berliner Tanzlokal Edenpalast eine Versammlung des Arbeiter-Wandervereins "Falke" überfallen hatten. Dabei wurden einige Vereinsmitglieder durch Schüsse verletzt und etliche gewalttätig niedergeschlagen. Gegen vier der zwanzig beteiligten SA-Männer wurde Anklage wegen versuchten Totschlags, Körperverletzung und Landfriedensbruchs erhoben.
Litten versuchte im Laufe des Prozesses zu beweisen, dass der Terror der SA zur planmäßigen Taktik der Naziführung gehörte. Zu diesem Zweck berief er Adolf Hitler in den Zeugenstand und erreichte durch gezielte Befragung, dass dieser sich immer tiefer in Widersprüche verstrickte. Hitler schwor auf die Verfassungstreue der NSDAP, doch Litten konfrontierte ihn mit Zitaten aus Pamphleten, aus denen deutlich hervorging, dass die Gewaltaktionen der SA durchaus im Sinne der Partei standen. Hitler fühlte sich derart in die Enge getrieben, dass er den Anklagevertreter wutentbrannt anschrie. Diese Blamage war mit ein Grund, warum Litten nach seiner Verhaftung von den Nazis so gnadenlos gequält und systematisch fertiggemacht wurde.

Drei der vier Angeklagten wurden wegen Landfriedensbruchs und schwerem Hausfriedensbruchs verurteilt. Vom Vorwurf des versuchten Totschlags wurden jedoch alle freigesprochen.


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