§ 164 II ZPO / Berichtigung im Urteil?

31. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
§ 164 II ZPO / Berichtigung im Urteil?

Angenommen im Urteil steht, dass das Protokoll berichtigt wurde, da hier eine falsche Richterrin benannt worden sei, und eine andere Richterrin teilgenommen hat.
Jetzt ist zwar nach §164 I ZPO , die Berichtigung jederzeit möglich, jedoch sind gemäß § 164 II ZPO die Parteien zu hören.
Die Teilnehmenden Richter sind gemäß § 160 I 2 zwingend notwendig.

Wie wird sowas gerügt, und was ist die Rechtsfolge, wenn das erst nach Urteil gerügt wird?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
was ist die Rechtsfolge, wenn das erst nach Urteil gerügt wird?


Gar keine.
Das wäre ja nur möglich, wenn der Fehler keinem als Fehler auffällt - dann könnte z.B. die unterlegene Seite Rechtsmittel einlegen mit der Begründung, es habe nicht der gesetzliche Richter entschieden (sofern sie glaubhaft machen kann, von diesem Umstand erst nach dem Urteil erfahren zu haben).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Mir ist es selbst aufgefallen, dass im Protokoll andere Richter genannt werden, als im Urteil. Ich müßte mir nun jedoch beide anschauen, um zu wissen, wer den nun teilgenommen hat, da ich mir deren Ausweise nicht habe geben lassen

-- Editiert von Lifeguard am 01.08.2016 20:43

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.248 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen