(materielle) Klageerwiderung vor mündl.Verhandlung

25. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.01.2016 16:16:48
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)
(materielle) Klageerwiderung vor mündl.Verhandlung

eine kurze Frage zum Begriff "materielle Klageerwiderung ". Was bedeutet dies ? - Ich bin weder mit Googeln noch in diesem Forum konkret auf diesen Begriff gestossen.

Kurz zum Sachverhalt: Im März wurde beim zuständigen Landesgericht der Entwurf einer umfassenden Stufenklage durch den Anwalt des Kläger für gesetzlichen Pflichtteilsanspruch und das hierfür gegebene Auskunftsrecht eingereicht.

Das Gericht hat soweit die Klage auf ausreichenden Erfolg geprüft (d.h. gsetzl. Pflichtteilsanspruch und Auskunftsrecht bestehen).

Da der Beklagte (Haupterbe) bereits seit 15 Monaten die Auskunft verweigert, und vielmehr eine Vielzahl von Falschangaben lieferte, die nach anwaltlicher Einschätzung gar den Verdacht auf Straftatbestand des Prozessbetruges vermuten lassen, wurde in dem Klageentwurf umfassend beantragt:

1. Lieferung eines Nachlassverzeichnisses mit eidesstattlicher Versicherung
2. Sachverständigengutachten (insbesondere für Immobile Werte)
3. Notariell beurkundetes Nachlassverzeichnis

Von dem Gericht wurden den Anwälten des Beklagten hierfür eine 3-wöchige Frist zur Stellungnahme aufgegeben, die am 14.04.2014 abgelaufen ist.

Hierzu haben die Anwälte am Tag des Fristablaufes mit Antragsschreiben um weitere Fristverlängerung gebeten, dazu das Gericht mit Beschluss am gleichen Tage eine Nachfrist von 14 Tagen (bis 28.04.2014) gewährt hatte.

Im Weiteren ist für Ende Mai ein erster mündlicher Gerichtstermin angesetzt, gemäss richterlichem Beschluss in 03/2014.

In dem Antrag der Anwälte auf Fristverlängerung für eine "materielle Klageerwiderung" heisst es zudem, dass man beantragen werde, die Klage kostenpflichtig abzuweisen.
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Meine Frage dazu:

1.) Was heisst "materielle Klageerwiderung" ? - Der Begriff "materiell" ist von einem juristischen Laien nicht wirklich zuordnungsbar. Bezieht sich das auf das "materielle Recht" ? - Oder wie ist hier "materiell" zu verstehen ? - Was ist das Besondere einer solchen materiellen Klageerwiderung ?

2.) Ist diese (wiederholte) Beantragung einer Fristverlängerung nur ein prozess-taktischer Schachzug, um die Stellungnahme hinauszuzögern, möglichst dem Gerichttermin naheliegend, um der Klägerseite und auch dem Gericht kaum mehr Zeit zu geben, sich mit der Stellungnahme zu befassen ? - (Hinweis: Prozesstaktisch haben die Anwälte der Gegenpartei bis dato drei terminierte Gerichtstermine (Anfang Januar 2014, Ende März/Anfang April) verschieben lassen, mit der Begründung, man bräuchte mehr Zeit.)

(Anm.: Die Anwälte des Beklagten haben im Februar 2014 und früheren Fax-Schreiben in 08/2013 bis 12/2013 an den Anwalt des Klägers bereits zugesichert, ein umfassendes Nachlassverzeichnis zu liefern, einschliesslich Sachverständigengutachten und notariell-beurkundetes Nachlassverzeichnis, ohne bis dato Konkretes zu liefern.)

Im Voraus Danke für die Beantwortung/MfG

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-- Editiert SenseMaker2013 am 25.04.2014 06:35

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>1.) Was heisst "materielle Klageerwiderung" ? <hr size=1 noshade>

Eine Antwort auf die Klageschrift, in der auf die Sache an sich eingegangen wird - in Abgrenzung zu einer rein auf Formalien gestützten Klageerwiderung (z.B. Antrag auf Klageabweisung wegen Verjährung).

zu 2.)
Man müsste hellseherische Fähigkeiten haben, um aus der Ferne beurteilen zu können, ob die gegnerische Anwaltskanzlei tatsächlich überlastet ist oder taktische Gründe dahinter stecken. Und die habe ich nicht ...





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