Hallo, ich kaufte am 01.12. ein gebrauchtes Autoersatzteil in Wert von 74,95 EUR mit 8,49 EUR Paketversand und zahlte per Paypal.
Der Artikel erreichte mich defekt (interne Elektrik wohl beschädigt) und ich wandte mich an den gewerblichen VK, der mir nach 11 Tagen antwortete "dann schicken Sie es zurück". Ich telefonierte ihm hinterher, mails blieben weiter unbeachtet, auf meine Frage, ob er ein Versandlabel habe oder ich den Rückversand vorstrecken solle. Keine Antwort.
Ich sendete den Artikel sendungsverfolgt zurück, am 16.12. ging dieser bei ihm ein. Keine Antwort, so dass ich auf Paypal einen Fall öffnete und er daraufhin mir still den Kaufbetrag und die HINversandkosten erstattete.
In dem Fall nannte ich u..a folgendes:
"Nach Erhalt und Prüfung bitte ich um Erstattung des Kaufpreises inkl Versand und Rückzahlung der Rücksendekosten wegen defektem Artikel in Höhe von 7,49 EUR aufgrund des Sachmangels am Artikel.
Kontodaten: IBAN: / BIC:."
Auch in jeder Mail schrieb ich dies, damit er nicht sagen kann, dass er ja meine Bankdaten nicht habe.
Ich weiß nun, dass der Weg über den Paypal Käuferschutz nachteilig war.
Aber mein Recht auf Zahlung der Rücksendekosten habe ich ja jetzt wohl kaum entwertet oder?
Nach § 437 bin ich durch die Rückzahlung des VK über Paypal und meine bestätigte Rücksendung am 16.12. doch vom Vertrag automatisch zurückgetreten - nicht?
Durch seine Rückzahlung über Paypal hat er seine Wegwahl auf Nacherfüllung nach § 439 gewählt, und ist nun folgend auch auf Erfüllung nach § 439 Abs. 2 verpflichtet - nicht?
Kann ich in solch einem Fall einen Mahnbescheid beantragen, natürlich mit angemessener, schriftlicher Fristsetzung vorraus? Muss ich vorab irgendwie beweisen, dass ich den Artikel intern beschädigt erhalten habe?
-- Editier von lilpii am 29.12.2015 11:33
(ebay) Sachmangel an gebrauchter Ware, Rückversandkosten wiederbekommen
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass du die Rücksendekosten zu tragen hast und das wohl auch absolut rechtens, da du einen Fehler gemacht hast!
Was sagen denn die AGB des Händlers bezüglich Rückgaben, wer trägt die Versandkosten bei Rückgaben?
Es ist zwar so, dass du einen defekten Artikel bekommen hast, du hast jedoch gleich eine Rückgabe vorgenommen! Dadurch dass du eine Rückgabe vorgenommen hast und den Händler nicht zur Nachbesserung aufgefordert hast, hast dann auch du die Rücksendekosten zu tragen, solange dies so in dessen AGB niedergeschrieben steht.
DU hättest vorab mit ihm klären sollen wie es mit den Rücksendekosten aussieht,nicht erst nach einleiten der Rückgabe!
Korrekt und das war auch dein Fehler, du hättest nicht vom Vertrag zurücktreten sollen, sondern die Mangelbeseitinung fordern sollen!Zitat:Nach § 437 bin ich durch die Rückzahlung des VK über Paypal und meine bestätigte Rücksendung am 16.12. doch vom Vertrag automatisch zurückgetreten - nicht?
Kann man es nicht so sehen, dass er die Wahl der Nacherfüllung doch hatte, weil er 10 Tage nach Rückerhalt der Ware weder Ersatz Geld zusandte?
Am 01.12. bestellt, am 03.12. Artikelmangel kund getan "Artikel defekt, was tun?" und als Antwort kam "Dann schicken Sie es zurück". Am 15.12. dann zurückgeschickt und er erhielt ihn am 16.12. ohne weiteres Handeln seinerseits aber eben meiner Aufforderung zum Handeln.
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Nein kann man so nicht sehen, da du dir ja AKTIV das Geld zurückgeholt hast.Zitat:Kann man es nicht so sehen, dass er die Wahl der Nacherfüllung doch hatte
Ist für den Händler ja auch die beste Wahl, für dich halt die schlechteste. Du hättest nicht einfach fragen sollen was nun, du hättest direkt sagen sollen ich wünsche eine Nachbesserung, ganz einfach!Zitat:Am 01.12. bestellt, am 03.12. Artikelmangel kund getan "Artikel defekt, was tun?" und als Antwort kam "Dann schicken Sie es zurück"
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