Hallo allerseits,
Ihc bin ganz neu hier und habe schon ein Paar frage an euch
ich bekam heute Post vom Amtsgericht:
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des ................ wird heute nach Vollzug der Schlussverteilung Aufgehoben(§ 200 InsO)
und weiter … Erst nach Ablauf dieser Wohlverhaltenszeit entscheidet das Inso Gericht über ihren Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung.
Was heißt das konkret für mich? Ist die Wohlverhaltensphase schon da, oder kommt noch ein Beschluss vom Amtsgericht?
Ich besitze ein P Konto und möchte gern während der Wohlverhaltensphase wieder zurück auf Girokonto umstellen. Wie sind eure Erfahrungen? ist das wirklich zu empfehlen?
Kann man das machen? ohne dabei Gefahr zu laufen, dass der Treuhänder eines Tages das Konto wieder freiräumt?!
Vielen Dank im Voraus
Viele Grüße Natalie
-- Editier von Hammurapi am 14.11.2016 21:35
(Wohlverhaltenszeit) Kann man P-Konto Kündigen bzw wieder auf Giro umstellen lassen?
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Zitat:Was heißt das konkret für mich? Ist die Wohlverhaltensphase schon da
Ja.
Zitat:Ich besitze ein P Konto und möchte gern während der Wohlverhaltensphase wieder zurück auf Girokonto umstellen. Wie sind eure Erfahrungen? ist das wirklich zu empfehlen?
Das kommt darauf an, ob neue Schulden bestehen. Der Treuhänder will in der Wohlverhaltensphase nichts vom Konto. Allerdings gibt es auch keinen Pfändungsschutz mehr so dass das Konto bei neuen Schulden wieder normal pfändbar wäre.
Hallo Ebenezer,
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich hätte noch ein Konkretes Beispiel und wäre sehr dankbar wenn ich erfahren würde,ob ich das richtig verstanden habe
Angenommen ich habe 1000€ Pfändungsfreigrenze. Ich bekomme mein Gehalt Monatlich Netto 1200€ davon 200€ wird anteilig gepfändet(Arbeitgeber).
Angenommen verkaufe ich dann mein Fahrrad bei eBay (500€) und das Geld landet auf dem Konto. Was passiert dann? Will mein TH wirklich nichts davon wissen? und ich kann das Geld behalten? So könnte man Theoretisch anfangen Geld anzusparen und soweit ich weiß das ist nicht direkt erlaubt, oder bin ich falsch informiert?!
Danke im Voraus
Viele Grüße Natalie
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
In der Wohlverhaltensphase interessiert es den TH nicht mehr, ob der Schuldner aus Kaufverträgen Erlöse erzielt oder ob er etwas anspart. Das einzige, was zur Masse gezahlt werden muss ist einmal das pfändbare Arbeitseinkommen und dann alles was in § 295 InsO genannt wird.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
18 Antworten
-
4 Antworten
-
18 Antworten
-
5 Antworten