(Wohlverhaltenszeit) Kann man P-Konto Kündigen bzw wieder auf Giro umstellen lassen?

14. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Hammurapi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 14x hilfreich)
(Wohlverhaltenszeit) Kann man P-Konto Kündigen bzw wieder auf Giro umstellen lassen?

Hallo allerseits,
Ihc bin ganz neu hier und habe schon ein Paar frage an euch :)
ich bekam heute Post vom Amtsgericht:

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des ................ wird heute nach Vollzug der Schlussverteilung Aufgehoben(§ 200 InsO)

und weiter … Erst nach Ablauf dieser Wohlverhaltenszeit entscheidet das Inso Gericht über ihren Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung.

Was heißt das konkret für mich? Ist die Wohlverhaltensphase schon da, oder kommt noch ein Beschluss vom Amtsgericht?
Ich besitze ein P Konto und möchte gern während der Wohlverhaltensphase wieder zurück auf Girokonto umstellen. Wie sind eure Erfahrungen? ist das wirklich zu empfehlen?
Kann man das machen? ohne dabei Gefahr zu laufen, dass der Treuhänder eines Tages das Konto wieder freiräumt?!
Vielen Dank im Voraus
Viele Grüße Natalie


-- Editier von Hammurapi am 14.11.2016 21:35

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Zitat:
Was heißt das konkret für mich? Ist die Wohlverhaltensphase schon da


Ja.

Zitat:
Ich besitze ein P Konto und möchte gern während der Wohlverhaltensphase wieder zurück auf Girokonto umstellen. Wie sind eure Erfahrungen? ist das wirklich zu empfehlen?


Das kommt darauf an, ob neue Schulden bestehen. Der Treuhänder will in der Wohlverhaltensphase nichts vom Konto. Allerdings gibt es auch keinen Pfändungsschutz mehr so dass das Konto bei neuen Schulden wieder normal pfändbar wäre.

Signatur:

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#2
 Von 
Hammurapi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Ebenezer,
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich hätte noch ein Konkretes Beispiel und wäre sehr dankbar wenn ich erfahren würde,ob ich das richtig verstanden habe ;)
Angenommen ich habe 1000€ Pfändungsfreigrenze. Ich bekomme mein Gehalt Monatlich Netto 1200€ davon 200€ wird anteilig gepfändet(Arbeitgeber).
Angenommen verkaufe ich dann mein Fahrrad bei eBay (500€) und das Geld landet auf dem Konto. Was passiert dann? Will mein TH wirklich nichts davon wissen? und ich kann das Geld behalten? So könnte man Theoretisch anfangen Geld anzusparen und soweit ich weiß das ist nicht direkt erlaubt, oder bin ich falsch informiert?!
Danke im Voraus
Viele Grüße Natalie

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

In der Wohlverhaltensphase interessiert es den TH nicht mehr, ob der Schuldner aus Kaufverträgen Erlöse erzielt oder ob er etwas anspart. Das einzige, was zur Masse gezahlt werden muss ist einmal das pfändbare Arbeitseinkommen und dann alles was in § 295 InsO genannt wird.

4x Hilfreiche Antwort

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