(Mit)Einbürgerung. Doppelte Staatsangehörigkeit
Hallo liebe Forumgemeinde,
bevor ich nicht stressfreie Fehler bei der Antragstellung mache, möchte ich mich hier informieren.
Es handelt sich um folgende Situation.
Ich möchte mich einbürgern lassen und alle Voraussetzungen dafür sind gegeben.
Vor mehr als 10 jahren kam ich aus der Ukraine als judischer Kiontingentflüchtling nach Deutschland und habe unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Hier habe ich meine Frau kennengelernt, die ein Jahr zuvor ebenso als judischer Kontingentflüchtling gekommen war. Sie kam aus der Republik Moldawien. Sie hat auch eine unberfristete Aufenthaltserlaubnis.
Wir waren ca. 10 Jahren verheiratet. In Deutschland kam unser Kind zur Welt. Seit 2010 sind wir rechtskräftig geschieden.
Das Kind zog eines Tages zu mir und ist nun bei mir gemeldet.
Sorgerecht für das Kind haben wir beide: Kindesmutter und ich.
Ich möchte mich nun einbürgern und mein Kind miteinbürgern lassen.
Das Kind hat von Geburt her die doppelte Staatsangehörigkeit: ukrainische und moldawische. Weder mit der Republik Moldawien noch mit der Republik Ukraine hat das Kind zu tun, aber juristisch gesehen besitzt das Kind beide Staatsangehörigkeiten.
Vom Beamten der Einbürgerungsbehörde habe ich heute erfahren, dass ich ja mein Kind miteinbürgern lassen darf, aber
- das Kind muss
aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit entlassen werden
- das Kind muss
auch aus der moldawischen Staatsangehörigkeit entlassen werden.
(Alle anderen Voraussetzungen: deutsche Sprache, Arbeit, etc. sind bei mir, wie ich schon sagte, gegeben)
Nun stellt sich folgendes Problem: ich als ukrainischer Bürger kann meinen Staat um meine Entlassung ggf. die Entlassung meines Kindes aus der Staatsangehörigkeit bitten.
Grund dafür würde die Zusicherung der deutschen Behörden sein, dass ich die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben darf.
Aus der zweiten (moldawischen) Staatsangehörigkeit kann ich logischerweise mein Kind bei der moldawischen Regierung nicht entlassen lassen, denn ich kein moldawischer Bürger bin.
Meine ex-Frau widerum hat z.Z. keine Voraussetzungen für die Einbürgerung in der BRD, denn sie auf Sozialleistungen angewiesen ist. M.W. erwägt Sie sogar nicht, sich einbürgern zu lassen (Gründe sind mir unbekannt).
M.W. kann ein moldawischer Staatsbürger aus der Staatsangehörigkeit entlassen werden, wenn
1) er über 18 Jahre alt ist
2) zusammen mit einem Elternteil aus der Staatsangehörigkeit entlassen wird.
Für mein Kind trifft weder 1) noch 2) zu.
Ich bewege mich nun im geschlossenen Kreis :-(
Einerseits kann ich mich und mein Kind ohne seine Entlassung aus seiner zweiten Staatsangehörigkeit nicht einbürgern lassen.
Andererseits kann das Kind alleine aus der moldawischen Staatsangehörigkeit nicht entlassen werden, sondern nur mit einem Elternteil. Das ist aber der Elternteil, der aus der Staatsangehörigkeit der Republik Moldawien nicht entlassen werden kann.
Entschuldigt bitte die Ausführlichkeit der Beschreibung.
Die Situation ist kompiziert, aber kommt wohl immer wieder vor: Leute, die verschiedene Staatsangehörigkeiten haben, heiraten.... Kinder kommen zur Welt.... Familien fallen außeinander....
Was könnt Ihr mir empfehlen?
Ist die Situation in der Tat so absurd auswegslos, wie ich die wahrnehme?
Ich danke Euch für Eure Hilfe schon im Voraus.
-- Editiert foreigner am 17.07.2012 19:07
von foreigner am 17.07.2012 19:06
Status: Senior (159 Beiträge)
Userwertung:
0,0 von 5
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden