Hallo.
Nehmen wir mal an, jemand kauft sich - ganz regulär, über den (Groß)Handel - Markenparfum.
In ganz normalen, handelsüblichen Gebinden.
Also keine Plagiate oder ähnliches.
Nun verwertet er dieses Parfüm weiter, verdünnt es Beispielsweise um daraus z.B. Raumduft herzustellen. Oder gibt es einem Reiniger zu, damit dieser angenehm duftet.
Dann soll dieses "neue" Produkt weiterverkauft werden. Natürlich mit eigenem Marken- und Produktnamen (welcher natürlich keinen, auch nicht annähernd, Bezug zu dem Parfum aufweist). Das ursprüngliche Parfum tritt dort nirgends in Erscheinung.
Lediglich Inhaltsstoffe, usw. werden nach Vorschrift auf der Verpackung aufgeführt.
Nun meine zwei Fragen:
a) wäre so etwas generell erlaubt?
b) was wäre wenn der Hersteller des Parfums plötzlich selbst solch ein Produkt herausbringt?
(Marken)Parfüm weiterverwerten?
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
Das ist auf jeden Fall eine gewagte Angelegenheit und würde daher entweder von der Idee Abstand nehmen oder den Hersteller des Parfüms fragen, ob er das erlauben würde (wahrscheinlich mit einem prozentualen Gewinnanteil).
Bevorzuge die sichere Seite und erfinde einen eigenen Duft, dann hast du nichts zu befürchten.
Interessante These. Hast du dafür auch irgendeine Begründung oder war das eher "aus dem Bauch raus"?
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Viele Markeninhaber sind dafür bekannt, das sie ihre Marken agressiv verteidigen.
Hier gewinnt in der Regel derjeinige, der mehr Geld hat und nicht derjenige der Recht hat. Denn mehr Geld bedeutet zum einen das man sich die besten Anwälte leisten kann und zum anderen, das man sich den gesamten Instanzenweg auch leisten kann.
Das fängt dann schon beim Streitwert an, 100000 EUR sind da keine Seltenheit. Da fallen für den Verlierer schon in der ersten Instanz ca. 14000 EUR an Kosten an, für 3 Instanzen wären man dann schon bei ca. 46000 EUR.
Auch hier: könntest du deine Antwort bitte begründen?
Was genau verteidigt der Markeninhaber aggressiv (anhand des geschilderten Beispiels)?
Das Parfüm wird schließlich in dem geschilderten Beispiel regulär gekauft.
Ist die Weiterverarbeitung eines gekauften Gutes und der folgende Weiterverkauf verboten?
Dann könnte man z.B. auch von einem großen schwedischen Möbelhersteller verklagt werden weil man ein "Billy"- Regal kauft, dieses mit Dekofolie beklebt und dann ohne Nennung des Herstellers, bzw. der Artikelbezeichnung als "neuen Artikel" weiterverkauft?
Zitat:
Nun meine zwei Fragen:
a) wäre so etwas generell erlaubt?
Wenn die Marke des genutzten Parfums nirgendwo erwähnt wird, und nicht Bezug darauf genommen wird: ja.
Ich darf auch Coca-Cola in meinen Kuchenteig kippen und das Ergbnis als "Saftigen Rührkuchen" vermarkten, solange ich nirgendwo mit der Coca-Cola-Text- oder Bildmarke operiere.
Zitat:b) was wäre wenn der Hersteller des Parfums plötzlich selbst solch ein Produkt herausbringt?
Dann macht er das. Kann ihn keiner dran hindern.
ZitatViele Markeninhaber sind dafür bekannt, das sie ihre Marken agressiv verteidigen. :
Nur wird die Marke hier überhaupt nicht tangiert...
Zitatb) was wäre wenn der Hersteller des Parfums plötzlich selbst solch ein Produkt herausbringt? :
Dann macht er das. Kann ihn keiner dran hindern.
Das war wohl unglücklich ausgedrückt:
Natürlich ging es bei der Frage nicht darum den Hersteller des Parfums auch ein z.B. Raumduft herzustellen.
Vielmehr ging es darum, was dann mit - ich nenne es einfach mal - "meinem" Raumduft wird, der ja quasi identisch ist.
Oder noch anders, ganz einfach. Leider ist mir das vorher nicht eingefallen:
Könnte man vom Großhändler ein Parfum A ganz regulär kaufen, in eigene, sich vom original Design komplett abweichende Flaschen füllen (weil diese Designs ja auch oft geschützt sind) und dann unter eigenem Namen verkaufen?
ZitatNur wird die Marke hier überhaupt nicht tangiert... :
Auch Düfte können markenrechtlichen Schutz erlangen ...
Im übrigen ist da ja das perfide, die meisten knicken ja ein wenn der Anwalt ihnen das Kostenrisiko vorrechnet.
ZitatKönnte man vom Großhändler ein Parfum A :
Ob Großhändler, Kleinhändler oder Hersteller - alle können die gleichen Probleme machen.
Wobei der Großhändler durchaus duch die Gestaltung des Angebotes und/oder AGB die Weiterverarbeitung erlauben kann.
ZitatAuch Düfte können markenrechtlichen Schutz erlangen ... :
Der Geruch eines Parfums kann nicht Markenzeichen des Duft(wasser)s sein, aus dem die Marke besteht. ( Glaube ich ... oder ist bloß die FORM einer Ware nicht als Markenzeichen der Ware schutzfähig, § 3 MarkenG ? ) Jedenfalls sind Düfte bisher mangels "Darstellbarkeit" nicht als Marke eintragbar / schutzfähig.
Dagegen wurden Düfte als urheberrechltich schutzwürdige Werke anerkannt - allerdings nur in den Niederlanden, in Frankreich eher nicht.
Zitat:wäre so etwas generell erlaubt?
Jedenfalls besteht markenrechtlich keine Handhabe gegen die Weiterverwendung von Marken-Waren mit eigentümlichem Aroma, Geschmack oder Duft, wenn dabei jede Benutzung von Markenzeichen unterbleibt.
Urheberrechtliche Ansprüche sind auch ausgeschlossen; und Düfte/Aromen/Geschmäcker lassen sich auch nicht als Erfindung patentieren.
RK
Zitat:Könnte man vom Großhändler ein Parfum A ganz regulär kaufen, in eigene, sich vom original Design komplett abweichende Flaschen füllen (weil diese Designs ja auch oft geschützt sind) und dann unter eigenem Namen verkaufen?
Ja, kann man.
Aber das Problem ist in der Tat das, was Harry schon ansprach (die aggressive Verteidigung). Einige Markeninhaber überziehen potenzielle Mitbewerber wie Sie mit unberechtigten Klagen, in der Hoffnung dass sich der Mitbewerber keinen Rechtsstreit leisten kann (obwohl er im Recht wäre) und deshalb aufgibt.
Beispiel: Sie ziehen Ihr Projekt durch. Der Markenrechtsinhaber verklagt Sie vor dem Landgericht. Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang, d.h. wenn Sie keinen Anwalt beauftragen, haben Sie automatisch den Prozess verloren (obwohl Sie eigentlich im Recht sind). Die Anwaltskosten betragen ca. 4500€ (nur eigener Anwalt, ohne Gerichtskosten und ohne eventuelle zweite Instanz). D.h. Sie stehen vor der Wahl, für 4500€ einen Anwalt zu beauftragen oder aufzugeben. 95% aller Jungunternehmer entscheiden sich für's Aufgeben.
ZitatDann könnte man z.B. auch von einem großen schwedischen Möbelhersteller verklagt werden weil man ein "Billy"- Regal kauft, dieses mit Dekofolie beklebt und dann ohne Nennung des Herstellers, bzw. der Artikelbezeichnung als "neuen Artikel" weiterverkauft? :
Das große schwedische Möbelhaus hat sogar schon eine Website auf dem Netz "geklagt", welche nur Fotos und Anleitungen zur Veränderung ihrer Möbel online gestellt hat.
Wenn jemand die Möbel verändert und weiter verkauft, wird sie das mit Sicherheit auch tun.
ZitatNehmen wir mal an, jemand kauft sich - ganz regulär, über den (Groß)Handel - Markenparfum. :
Günstiger (und legal) wäre es, Parfums zu kaufen, die den Duft von Markenparfums imitieren.
In Frankreich wurde dem Verkäufer von Duft-Nachahmungen nur das markenverletzende Nennen der Marken der imitierten Düfte untersagt. Vom Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs wurde er freigesprochen; die Werbung mit dem Hinweis, daß Düfte nicht urheberrechtlich geschützt sind, sei zutreffend:
2014
Parfums sind in Frankreich nicht durch ein geistiges Eigentumsrecht geschützt. Die Besonderheit der Internetseite pirate-parfum besteht daher darin, Parfums anzubieten, die den Duft der Parfums von bekannten Marken perfekt imitieren, allerdings in einer anderen Verpackung und unter einem anderen Namen vertrieben werden, und zwar zu wesentlich geringeren Preisen. Pirate Parfum behauptete weiterhin auf seiner Internetseite, dass diese Tätigkeit gesetzmäßig sei, da in Frankreich Parfums ja nicht durch ein geistiges Eigentumsrecht geschützt werden.
Das Pariser Gericht hat den Antrag auf der Grundlage des unlauteren Wettbewerbs abgewiesen. Das Gericht ging dabei davon aus, dass Parfum Pirate auf seiner Internetseite angeben durfte, dass Parfums „ein freies Produkt" seien, da es in der Tat richtig ist, dass der Duft an sich in französischem Recht nicht durch ein geistiges Eigentumsrecht geschützt ist. Diese Aussage stellt keinen unlauteren Wettbewerb dar.
www.pirate-parfum.fr wurde allerdings auf der Grundlage von Markenverletzung zu einer Gesamtsumme von über 1.2 Millionen Euro, verurteilt. Pirate Parfum hat bereits den Vergleich mit den bekannten Marken von seiner Internetseite zurückgezogen.
RK
Zitat:ZitatDann könnte man z.B. auch von einem großen schwedischen Möbelhersteller verklagt werden weil man ein "Billy"- Regal kauft, dieses mit Dekofolie beklebt und dann ohne Nennung des Herstellers, bzw. der Artikelbezeichnung als "neuen Artikel" weiterverkauft? :
Das große schwedische Möbelhaus hat sogar schon eine Website auf dem Netz "geklagt", welche nur Fotos und Anleitungen zur Veränderung ihrer Möbel online gestellt hat.
Wenn jemand die Möbel verändert und weiter verkauft, wird sie das mit Sicherheit auch tun.
Naja, da zeigst du jetzt aber jemanden einen Apfel, der eigentlich wissen wollte wie eine Birne aussieht - nur weil es sich bei beidem um "Baumobst" handelt
In dem von dir beschriebenen Fall ging es nicht um das was man mit den Möbeln veranstaltet hat (schließlich kann ja jeder mit seinem Hab und Gut anstellen was er möchte!) - es ging bei der Klage um den Namen der Seite. Dieser beinhaltete eben "Ikea", was den Rechteinhaber anscheinend störte.
Wie Du siehst - völlig unterschiedliche Umstände!
Zitat:Zitatb) was wäre wenn der Hersteller des Parfums plötzlich selbst solch ein Produkt herausbringt? :
Dann macht er das. Kann ihn keiner dran hindern.
Das war wohl unglücklich ausgedrückt:
Natürlich ging es bei der Frage nicht darum den Hersteller des Parfums auch ein z.B. Raumduft herzustellen.
Vielmehr ging es darum, was dann mit - ich nenne es einfach mal - "meinem" Raumduft wird, der ja quasi identisch ist.
Nichts. Wenn der Hersteller des Parfums rechtlich nichts gegen dessen "Weiterverwendung" einwenden kann, ist es egal, ob er selber auch sowas macht oder nicht.
Wenn Coca-Cola plötzlich auch auf die Idee kommt, Kuchen herzustellen und zu vermarkten, der mit Coca-Cola gebacken wird, können die das machen. Meinen Kuchen mit Coca-Cola-Rezeptur berührt das überhaupt nicht. Anders als ich dürfen die den Kuchen aber "Coca-Cola-Kuchen" nennen.
Ich darf die Coca-Cola höchstens als Zutat aufführen, wenn ich dazu gesetzlich verpflichtet bin. Da wäre es dann in der Tat spannend, ob ich unter Zutaten "Coca-Cola" schreiben darf bzw. muss, oder "zuckerhaltige Sirup-Limonade mit Aromastoffen".
Bzw. es wäre spannend, ob ich überhaupt Coca-Cola für ein gewerblich hergestelltes Kuchenprodukt als Grundstoff verwenden kann, wenn ich nicht in der Lage bin, gesetzeskonform die genauen Inhaltsstoffe von dem Zeug anzugeben...
Zitat:Oder noch anders, ganz einfach. Leider ist mir das vorher nicht eingefallen:
Könnte man vom Großhändler ein Parfum A ganz regulär kaufen, in eigene, sich vom original Design komplett abweichende Flaschen füllen (weil diese Designs ja auch oft geschützt sind) und dann unter eigenem Namen verkaufen?
Das könnte daran scheitern, daß das Parfum selbst (also die Rezeptur) als Patent oder als Gebrauchsmuster geschützt ist.
Wenn die Firma Schulze KG eine neue Reißverschluss-Technologie auf den Markt bringt und sowohl die Konstruktion schützt als auch die Bezeichung "Zippizappedizapp" als Marke schützt, dann kann ich Zippizappedizapp-Reißverschlüsse kaufen und die in Hosen einnähen und diese Hosen verkaufen. Die Hosen als "Zippizappedizapp-Hose" zu vermarkten, würde die Markenrechte der Schulze KG berühren, die allerdings vermutlich erfreut wäre, wenn ihre Erfindung auf diese Weise noch bekannter wird. Und also einwilligen würde.
Wenn ich aber 10.000 Stück Zippizappedizapp-Reißverschlüsse kaufe und die als "Ruckizuckiauffi"-Reißverschlüsse umetikettiere, verletzt das m.E. die Patent- bzw. Gebrauchsmusterrechte der Schulze KG.
Zitat:
Bzw. es wäre spannend, ob ich überhaupt Coca-Cola für ein gewerblich hergestelltes Kuchenprodukt als Grundstoff verwenden kann, wenn ich nicht in der Lage bin, gesetzeskonform die genauen Inhaltsstoffe von dem Zeug anzugeben...
Zwar OT, aber mal kurz was dazu:
Warum solltest du nicht in der Lage sein die Inhaltsstoffe von Coca- Cola gesetzeskonform anzugeben??
Diese Angaben stehen gesetzeskonform auf jedem Etikett von denen drauf
Du müsstest diese im Zweifelsfall nur abschreiben.
Was du nicht kennen würdest - und daher nicht angeben könntest - wäre die genaue Rezeptur.
Aber diese ist wohl auch kaum nötig.
Aber zurück zum Thema:
Warum würde das von dir erwähnte Umetikettieren Patent- bzw. Gebrauchsmusterrechte verletzen?
Der Hersteller würde doch die Reisverschlüsse verkaufen, was dessen Geschäftszweck ist.
Was will er mehr? Ich verstehe nicht ganz wie man durch "umetikettierten" dann Rechte verletzen könnte.
-- Editiert von Wassermaxe am 09.09.2017 17:40
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