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(Fristlose) Kündigung während Krankheit

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(Fristlose) Kündigung während Krankheit

Hallo zusammen,

da sich die Person um die es hier geht, nicht so recht traut, ihr Problem hier zu schildern, nenne ich sie einfach mal "S" ...

Hier das Profil von "S":

- 3-jährige Ausbildung zur zahnmed. Fachangestellten, mit Erfolg abgeschlossen
- Juni 2005 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen

Jetzt zum "Problem":
Durch permanentes Mobbing und herablassende Behandlung -hauptsächlich durch die Erstkraft der Praxis- sowie private Probleme leidet "S" in letzter Zeit unter psychischen Depressionen. Zeitweise erfolgen ohne ersichtlichen Grund unkontrollierbare (?) "Wut-/Angstanfälle". Beim letzten "Black-Out" hat "S" mit der Faust gegen eine Wand geschlagen und sich dabei den Daumen geprellt.
Ein Arztbesuch am gleichen Tag resultierte in einer AU-Bescheinigung vom 15.08. bis einschl. 21.08.2006. Die AU wurde dem AG unverzüglich zugestellt.

Sie hat mich ihrem Chef in den letzten Jahren bestimmt 30-40 Gespräche gehabt und sich über diesen Zustand "beschwert". Ihr Chef meinte darauf nur, er werde sich darum kümmern (was er offenbar aber nicht getan hat). Seine neueste Stellungnahme: "Macht das doch unter euch aus !".

Dann, am Wochenende, hatte "S" wieder einen psych. "Ausraster" und daher beschlossen, am Montag (21.08.) deswegen nochmal zum Arzt zu gehen. Dort erfolgte auch prompt eine Überweisung zum Psychologen/Psychotherapeuten sowie eine erneute AU bis einschl. 25.08.2006.
Am Dienstag (22.08.) erhielt "S" eine SMS mit teilweise beleidigenden Unwahrheiten von einer ihrer Kolleginnen. "S" hat auf diese SMS nicht re-agiert (ich habe "re-agiert" bewusst so geschrieben...).

Am späten Nachmittag erhielt "S" dann von ihrem Chef (nennen wir ihn "Dr.X") ebenfalls eine SMS, sie möge sich so schnell wie möglich mit ihm zwecks Klärung der Angelegenheit in Verbindung setzen und baldmöglichst den Praxis-Schlüssel abgeben.

Am frühen Abend hat "S" ihren Chef angerufen. Dabei fielen von "Dr. X" Bemerkungen wie "...sie sind nicht fair zu ihren Kollegen und zu mir" ... "ein verstauchter Daumen ist ja wohl kein Grund für eine wochenlange Krankschreibung" ... usw.
"S" hat während des Telefonats zugegeben, daß sie aufgrund aufgestauter Wut gegen die Wand geschlagen und sich den Daumen geprellt hatte. "Dr. X" hat sie am Telefon nicht gesagt, daß sie zur Zeit unter psych. Depressionen leidet und aus diesem Grund eine weitere Krankschreibung erfolgte. Ich persönlich denke, daß sie dieses auch nicht mitteilen musste...

"Dr. X" schlug ihr schließlich am Telefon vor, das Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen aufzulösen. "S" entgegnete am Telefon jedoch, daß sie zur Zeit krankgeschrieben sei und er ihr deshalb nicht kündigen könne.

Am nächsten Tag (23.08.) hatte "S" ihre Kündigung im Briefkasten (mit folgendem Wortlaut):

Sehr geehrte Frau "S",

hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise spreche ich die fristgerechte Kündigung zum 30. September 2006 aus.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. X
-------------------------------------------------------------
Das Schreiben trägt das Datum 22.08.2006.

Der Brief wurde NICHT per Einschreiben/Zustellungsurkunde o.ä. zugestellt, sondern offenbar persönlich in den Briefkasten von "S" eingeworfen. Auf dem Briefumschlag befanden sich keine Briefmarken oder Poststempel o.ä.


Jetzt die Fragen:

Ist diese fristlose Kündigung ohne Nennung eines Grundes rechtswirksam ?

Wie sieht es in diesem Fall mit dem Kündigungsschutz und der 3-Wochen-Frist zwecks Kündigungsschutzklage aus ?
In der Praxis arbeiten weniger als 10 Personen ... ist das relevant ?

Wie soll "S" sich jetzt verhalten, ohne sich selbst (unwissend) zu schaden ? Den Praxis-Schlüssel hat sie mittlerweile bei einem Kollegen zur Weitergabe an Dr. X abgegeben...

Muß "S" die fristlose Kündigung und noch bestehende Krankheit ihrer Krankenkasse melden ?

Soll/Muss sie so schnell als möglich zur Arbeitsagentur und sich arbeitslos melden ? Wie sieht das dann mit der 3-Monats-Sperre aus ?

Ich hoffe sehr, daß ihr mir/uns mit Ratschlägen/Rechtshinweisen/Urteilen usw. weiterhelfen könnt !

Vielen Dank dafür bereits im Voraus !
Herzliche Grüße

Hubert

P.S: hier noch einige Angaben:
- die Praxis hat insges. (mit "S") 7 Vollzeitkräfte, 2 davon im Zahnlabor
- es gibt keinen Betriebsrat
- in den letzten 4 Jahren war "S" (ohne die aktuelle AU) 7-8 Tage krank geschrieben
- die schriftl. Kündigung hat "S" am 23.08.2006 erhalten



von Hubert123 am 24.08.2006 18:26
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>(Fristlose) Kündigung während Krankheit
Auch hier wieder hilfreich:

http://www.hensche.de/Infos_Arbeitsrecht_aokuendigung.html


von hamburgerin01 am 25.08.2006 01:28
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>(Fristlose) Kündigung während Krankheit
Hallo Hubert, das rechtliche hast Du ja durch den Beitrag meines Vorgängers sicherlich gelesen.

S muss nun folgendermaßen vorgehen:

1. So schnell wie möglich beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Soweit ich informiert bin muß dies in Deinem Fall innerhalb 3 Tagen erfolgen.

2. Möglichst bald zum Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage einreichen. Dies kannst Du gefahrlos auf jeden Fall tun, da zuerst eine Güteverhandlung anberaumt wird, in der versucht wird die Sache ohne Gerichtsverhandlung zu klären. Hier kristallisiert sich meist auch schon heraus, ob Dein AG zu Unrecht gekündigt hat. In solchen Güteverhandlungen kommt es meistens auch zu Verhandlungen über eine Abfindung. (Hatte ich selbst schon einmal, ebenso meine Frau.)

3. Du mußt Deinem Arbeitgeber nach Ende Deiner AU mitteilen, daß Du wieder gesund bist, und Du Deine Arbeitskraft anbietest. Mit Sicherheit wird er dies ablehnen, aber Du bist dann wenigstens aus dem Schneider. Sonst könnte er nämlich sagen, daß Du ja gar nicht mehr arbeiten wolltest.

Bzgl. der Krankenkasse brauchst Du dir keine Sorgen machen, die weiß über die AU bescheid. Wäre allerdings nicht schlecht, wenn Du sie über die Kündigung informierst. Ist deshalb wichtig, damit die wissen, ob sie Dir Krankengeld zahlen müssen. Am Besten selber zur KK gehen, und das Schreiben mitnehmen, damit der Sachbearbeiter sich selbst ein Bild machen kann. Sollte der AG die Lohnzahlung über den Kündigungstermin hinaus einstellen, bekommst Du Dein Geld für die Dauer der AU auf jeden Fall von der Krankenkasse.

Grüße und viel Glück

avalon 2006



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"Das Leben ist eines der Härtesten."


von avalon2006 am 25.08.2006 04:00
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>(Fristlose) Kündigung während Krankheit
Ist diese fristlose Kündigung ohne Nennung eines Grundes rechtswirksam ?
Nein, die ist nicht wirksam.

Wie sieht es in diesem Fall mit dem Kündigungsschutz und der 3-Wochen-Frist zwecks Kündigungsschutzklage aus ?
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach erhalt der Kündigung erfolgen.

In der Praxis arbeiten weniger als 10 Personen ... ist das relevant ?
Ja, möglicherweise gilt dann das Kündigungsschutzgesetz nicht, so dass eine fristgerechte Kündigung ohne Begründung möglich wäre. Bei einer Mitarbeiterzahl zwischen 5 und 10 muss das aber genau geprüft werden. Wieviele dieser Mitarbeiter waren bereits am 31.12.2003 dort beschäftigt?

Muß "S" die fristlose Kündigung und noch bestehende Krankheit ihrer Krankenkasse melden ?
Nein

Soll/Muss sie so schnell als möglich zur Arbeitsagentur und sich arbeitslos melden ? Wie sieht das dann mit der 3-Monats-Sperre aus ?
Ja, und zwar unverzüglich. Eine 3-monatige Sperre droht jedoch nicht.

Nach meiner Einschätzung wird das Ganze auf eine fristgerechte Kündigung hinauslaufen.

Es ist im Übrigen ein Irrtum, dass man während einer Krankschreibung nicht gekündigt werden könnte.


von hh am 25.08.2006 09:53
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>(Fristlose) Kündigung während Krankheit
Auch eine ausserordentliche Kündigung ist ohne Nennung eines Grundes möglich. Dazu Hensche, o.g. Seite:

Muß der Arbeitgeber den Kündigungsgrund in der Kündigung mitteilen?
Die Kündigungserklärung selbst muß keine Angabe von Grunden enthalten. Nach § 626 Abs.2 Satz 2 BGB ist der Arbeitgeber allerdings dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitzuteilen, doch führt ein Verstoß gegen diese Pflicht nicht dazu, daß die Kündigung unwirksam ist. Spätestens im Kündigungsschutzprozeß muß der Arbeitgeber die Gründe für seine Kündigung jedoch offenlegen, da er ansonsten den Prozeß verliert.



-- Editiert von hamburgerin01 am 25.08.2006 11:15:17


von hamburgerin01 am 25.08.2006 11:13
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>(Fristlose) Kündigung während Krankheit
Hallo Hubert, hh hat geschrieben:

Muß S die fristlose Kündigung und noch bestehende Krankheit ihrer Krankenkasse melden ?
Nein.

Dies ist zwar insofern richtig, als daß Du es nicht melden mußt, aber Du solltest Ihnen schon mitteilen, daß Du fristlos gekündigt wurdest, damit die abklären können, ob Du von Deinem AG oder von der KK Dein Geld erhälst. Umso früher die das wissen, um so eher erhälst Du nämlich dann auch Dein Geld. Die müssen nämlich erstmal bei Deinem AG verschiedene Unterlagen anfordern, bevor sie was auszahlen können.

Gruß
avalon 2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

-- Editiert von avalon2006 am 26.08.2006 02:00:07


von avalon2006 am 26.08.2006 01:57
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>(Fristlose) Kündigung während Krankheit
Hallo zusammen,

"S" war gestern beim AA und beim Arbeitsgericht.

Beim AA haben sie ihr gesagt, daß sie zur Zeit nicht für sie zuständig wären, da sie ja noch krank gemeldet ist und somit die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner wäre...naja, da wird sie am Montag vorsprechen.

Beim Arbeitsgericht hat sie die entspr. Klage eingereicht bzw. zu Protokoll gegeben. Damit wird nun gegen die fristlose Kündigung vorgegangen und es wird wohl bei der fristgerechten Kündigung bleiben, da in der Praxis weniger als 10 Vollzeitkräfte arbeiten.
Aber das wird das Arbeitsgericht wohl besser wissen, ob das zutrifft oder nicht...

Auf alle Fälle wollten wir uns bei euch für die Tips und Ratschläge bedanken !!! Gut, daß es dieses Forum gibt !

Gruß

Hubert & "S"


von Hubert123 am 26.08.2006 11:48
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>(Fristlose) Kündigung während Krankheit
Hallo, ein kleiner Nachtrag noch. Meiner Meinung nach ist die Aussage des Arbeitsamtes schlichtweg falsch. Da S eine Kündigung erhalten hat, muß Sie sich umgehend beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Hier könnte Ihr nämlich sonst eine Sperrfrist drohen. Wie die beim AA auf diese Aussage kommen ist mir schleierhaft.

Am Besten gleich noch einmal hin, und die Sache abklären.

Gruß
avalon 2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."


von avalon2006 am 29.08.2006 04:56
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>(Fristlose) Kündigung während Krankheit
@ avalon2006

Die Aussage der AA ist richtig - Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung und solange noch Anspruch darauf von der KK besteht, hat man keinen Anspruch auf AlG. Erst danach kann man sich beim AA arbeitslos melden - muss es dann aber sofort tun.

Erkrankt man im Laufe der Arbeitslosigkeit, hat man Anspruch auf AlG-Fortzahlung für 6 Wochen, danach ist wieder die KK mit Krankengeld (Höhe AlG) dran.

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"
Suum cuique (Jedem das seine) "


von Schnuckelchen am 29.08.2006 21:07
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>(Fristlose) Kündigung während Krankheit
@schnuckelchen hat recht.

das arbeitsamt ( sorry agentur) nimmt keine arb.los meldung eines au geschriebenen auf.
und trotz der kündigung, die einen nicht grad schneller gesund macht, bleibt ein trost. das kk ist höher als alg. solang die kündigung während eines anspruchs auf lohnfortzahlung ausgesprochen wurde

sunbee


von Sunbee 1 am 29.08.2006 21:18
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>(Fristlose) Kündigung während Krankheit
Hallo nochmal an alle, die bisher geschrieben haben

vielen Dank für die Beiträge, die uns doch ein wenig weitergeholfen haben.

Das mit der AA wusste ich in der Form so noch nicht...werde ich aber "S" entsprechend mitteilen !

Nochmal einen RIESIGEN DANK für alle Info's !!

Hubert


von Hubert123 am 31.08.2006 22:31
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