(Fristlose) Kündigung während Krankheit
Hallo zusammen,
da sich die Person um die es hier geht, nicht so recht traut, ihr Problem hier zu schildern, nenne ich sie einfach mal "S" ...
Hier das Profil von "S":
- 3-jährige Ausbildung zur zahnmed. Fachangestellten, mit Erfolg abgeschlossen
- Juni 2005 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen
Jetzt zum "Problem":
Durch permanentes Mobbing und herablassende Behandlung -hauptsächlich durch die Erstkraft der Praxis- sowie private Probleme leidet "S" in letzter Zeit unter psychischen Depressionen. Zeitweise erfolgen ohne ersichtlichen Grund unkontrollierbare (?) "Wut-/Angstanfälle". Beim letzten "Black-Out" hat "S" mit der Faust gegen eine Wand geschlagen und sich dabei den Daumen geprellt.
Ein Arztbesuch am gleichen Tag resultierte in einer AU-Bescheinigung vom 15.08. bis einschl. 21.08.2006. Die AU wurde dem AG unverzüglich zugestellt.
Sie hat mich ihrem Chef in den letzten Jahren bestimmt 30-40 Gespräche gehabt und sich über diesen Zustand "beschwert". Ihr Chef meinte darauf nur, er werde sich darum kümmern (was er offenbar aber nicht getan hat). Seine neueste Stellungnahme: "Macht das doch unter euch aus !".
Dann, am Wochenende, hatte "S" wieder einen psych. "Ausraster" und daher beschlossen, am Montag (21.08.) deswegen nochmal zum Arzt zu gehen. Dort erfolgte auch prompt eine Überweisung zum Psychologen/Psychotherapeuten sowie eine erneute AU bis einschl. 25.08.2006.
Am Dienstag (22.08.) erhielt "S" eine SMS mit teilweise beleidigenden Unwahrheiten von einer ihrer Kolleginnen. "S" hat auf diese SMS nicht re-agiert (ich habe "re-agiert" bewusst so geschrieben...).
Am späten Nachmittag erhielt "S" dann von ihrem Chef (nennen wir ihn "Dr.X") ebenfalls eine SMS, sie möge sich so schnell wie möglich mit ihm zwecks Klärung der Angelegenheit in Verbindung setzen und baldmöglichst den Praxis-Schlüssel abgeben.
Am frühen Abend hat "S" ihren Chef angerufen. Dabei fielen von "Dr. X" Bemerkungen wie "...sie sind nicht fair zu ihren Kollegen und zu mir" ... "ein verstauchter Daumen ist ja wohl kein Grund für eine wochenlange Krankschreibung" ... usw.
"S" hat während des Telefonats zugegeben, daß sie aufgrund aufgestauter Wut gegen die Wand geschlagen und sich den Daumen geprellt hatte. "Dr. X" hat sie am Telefon nicht gesagt, daß sie zur Zeit unter psych. Depressionen leidet und aus diesem Grund eine weitere Krankschreibung erfolgte. Ich persönlich denke, daß sie dieses auch nicht mitteilen musste...
"Dr. X" schlug ihr schließlich am Telefon vor, das Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen aufzulösen. "S" entgegnete am Telefon jedoch, daß sie zur Zeit krankgeschrieben sei und er ihr deshalb nicht kündigen könne.
Am nächsten Tag (23.08.) hatte "S" ihre Kündigung im Briefkasten (mit folgendem Wortlaut):
Sehr geehrte Frau "S",
hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise spreche ich die fristgerechte Kündigung zum 30. September 2006 aus.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. X
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Das Schreiben trägt das Datum 22.08.2006.
Der Brief wurde NICHT per Einschreiben/Zustellungsurkunde o.ä. zugestellt, sondern offenbar persönlich in den Briefkasten von "S" eingeworfen. Auf dem Briefumschlag befanden sich keine Briefmarken oder Poststempel o.ä.
Jetzt die Fragen:
Ist diese fristlose Kündigung ohne Nennung eines Grundes rechtswirksam ?
Wie sieht es in diesem Fall mit dem Kündigungsschutz und der 3-Wochen-Frist zwecks Kündigungsschutzklage aus ?
In der Praxis arbeiten weniger als 10 Personen ... ist das relevant ?
Wie soll "S" sich jetzt verhalten, ohne sich selbst (unwissend) zu schaden ? Den Praxis-Schlüssel hat sie mittlerweile bei einem Kollegen zur Weitergabe an Dr. X abgegeben...
Muß "S" die fristlose Kündigung und noch bestehende Krankheit ihrer Krankenkasse melden ?
Soll/Muss sie so schnell als möglich zur Arbeitsagentur und sich arbeitslos melden ? Wie sieht das dann mit der 3-Monats-Sperre aus ?
Ich hoffe sehr, daß ihr mir/uns mit Ratschlägen/Rechtshinweisen/Urteilen usw. weiterhelfen könnt !
Vielen Dank dafür bereits im Voraus !
Herzliche Grüße
Hubert
P.S: hier noch einige Angaben:
- die Praxis hat insges. (mit "S") 7 Vollzeitkräfte, 2 davon im Zahnlabor
- es gibt keinen Betriebsrat
- in den letzten 4 Jahren war "S" (ohne die aktuelle AU) 7-8 Tage krank geschrieben
- die schriftl. Kündigung hat "S" am 23.08.2006 erhalten
von Hubert123 am 24.08.2006 18:26
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>(Fristlose) Kündigung während Krankheit
Hallo Hubert, das rechtliche hast Du ja durch den Beitrag meines Vorgängers sicherlich gelesen.
S muss nun folgendermaßen vorgehen:
1. So schnell wie möglich beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Soweit ich informiert bin muß dies in Deinem Fall innerhalb 3 Tagen erfolgen.
2. Möglichst bald zum Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage einreichen. Dies kannst Du gefahrlos auf jeden Fall tun, da zuerst eine Güteverhandlung anberaumt wird, in der versucht wird die Sache ohne Gerichtsverhandlung zu klären. Hier kristallisiert sich meist auch schon heraus, ob Dein AG zu Unrecht gekündigt hat. In solchen Güteverhandlungen kommt es meistens auch zu Verhandlungen über eine Abfindung. (Hatte ich selbst schon einmal, ebenso meine Frau.)
3. Du mußt Deinem Arbeitgeber nach Ende Deiner AU mitteilen, daß Du wieder gesund bist, und Du Deine Arbeitskraft anbietest. Mit Sicherheit wird er dies ablehnen, aber Du bist dann wenigstens aus dem Schneider. Sonst könnte er nämlich sagen, daß Du ja gar nicht mehr arbeiten wolltest.
Bzgl. der Krankenkasse brauchst Du dir keine Sorgen machen, die weiß über die AU bescheid. Wäre allerdings nicht schlecht, wenn Du sie über die Kündigung informierst. Ist deshalb wichtig, damit die wissen, ob sie Dir Krankengeld zahlen müssen. Am Besten selber zur KK gehen, und das Schreiben mitnehmen, damit der Sachbearbeiter sich selbst ein Bild machen kann. Sollte der AG die Lohnzahlung über den Kündigungstermin hinaus einstellen, bekommst Du Dein Geld für die Dauer der AU auf jeden Fall von der Krankenkasse.
Grüße und viel Glück
avalon 2006
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"Das Leben ist eines der Härtesten."
von avalon2006 am 25.08.2006 04:00
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