Ein nettes Hallo in die Runde,
Weiss jemand zufällig ob man eine (Domain)-Marke aus 2 ganz normalen (die man im täglichen Gebrauch verwendet) Wörtern schützen lassen kann.
Möchte den Namen meines Online-Shops schützen lassen.
Als Beispiel: Bodybuilding-Planet.de (Ist nur ein Beispiel)
Ist dies möglich?
Vielen Dank im Voraus!
Mit den Besten Grüßen und ein schönes Wochenende.
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""
(Domain)-Marke aus 2 "herkömmlichen" Wörtern?
19. September 2014
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Frage vom 19. September 2014 | 16:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
(Domain)-Marke aus 2 "herkömmlichen" Wörtern?
Marke eintragen oder verletzt?
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#1
Antwort vom 20. September 2014 | 00:27
Von
Status: Unbeschreiblich (120347 Beiträge, 39879x hilfreich)
Das dürfte etwas problematisch werden
- denn Planet-Bodybuilding.de wäre dann durchaus schon wieder möglich
- Generische Begriffe sind oftmals ein Schutzhindernis
Hier wäre eine Prüfung des Einzelfalles geboten, idealerweise durch einen Anwalt der auf Markenrecht spezialisiert ist.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
#2
Antwort vom 20. September 2014 | 11:34
Von
Status: Lehrling (1537 Beiträge, 674x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Möchte den Namen meines Online-Shops schützen lassen. <hr size=1 noshade>
Der ist "automatisch" geschützt als sogenannte "geschäftliche Bezeichnung" durch eine Verkehrsgeltung, die -bei normal kennzeichnungskräftigen Bezeichnungen- im Moment der Aufnahme der Geschäftstätigkeit unter der Unternehmensbezeichnungen angenommen wird, §§ 5 und 15 MarkenG .
quote:<hr size=1 noshade>Als Beispiel: Bodybuilding-Planet.de <hr size=1 noshade>
Für einen Schutz ALS (eingetragene) MARKE für solche Waren/Dienstleistungen, für die "Bodybuilding-planet.de" beschreibend wäre, dürften der Eintragung wohl die Eintragungshindernisse des § 8 MarkenG entgegenstehen.
quote:<hr size=1 noshade>Möchte ( Bodybuilding-Planet ) schützen lassen. <hr size=1 noshade>
Wovor?
Davor, daß DVDs mit Bodybuilding-Trainings-Kursen unter der Kennzeichnung "Bodybuilding-Planet" angeboten werden?
Eine Benutzung von "Bodybuilding-Planet" als Firma eines Unternehmens in der Bodybuilding-Branche ist mehr oder weniger "automatisch" davor geschützt, daß jemand in allzugroßer räumlicher Nähe und in zu ähnlicher Branche eine identische ( oder verwechselbar ähnliche ) Unternehmenskennzeichnung benutzt.
( Bei hochgradig beschreibenden Unternehmensbezeichnungen reicht das Verbotsrecht nicht sehr weit - weil schon bei kleinsten Unähnlichkeiten ( z.B. Bodybuilding-Plan / Bodybuild-Planet / ... ) nicht mehr von einer Verwechslungsgefahr ausgegangen würde. )
RK
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#3
Antwort vom 21. September 2014 | 15:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
vielen Dank für die Antworten.
Mit Besten Grüßen
Und jetzt?
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