(Domain)-Marke aus 2 "herkömmlichen" Wörtern?

19. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
onlinehund
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
(Domain)-Marke aus 2 "herkömmlichen" Wörtern?

Ein nettes Hallo in die Runde,

Weiss jemand zufällig ob man eine (Domain)-Marke aus 2 ganz normalen (die man im täglichen Gebrauch verwendet) Wörtern schützen lassen kann.

Möchte den Namen meines Online-Shops schützen lassen.

Als Beispiel: Bodybuilding-Planet.de (Ist nur ein Beispiel)

Ist dies möglich?

Vielen Dank im Voraus! :)

Mit den Besten Grüßen und ein schönes Wochenende.



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120347 Beiträge, 39879x hilfreich)

Das dürfte etwas problematisch werden
- denn Planet-Bodybuilding.de wäre dann durchaus schon wieder möglich
- Generische Begriffe sind oftmals ein Schutzhindernis



Hier wäre eine Prüfung des Einzelfalles geboten, idealerweise durch einen Anwalt der auf Markenrecht spezialisiert ist.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Möchte den Namen meines Online-Shops schützen lassen. <hr size=1 noshade>


Der ist "automatisch" geschützt als sogenannte "geschäftliche Bezeichnung" durch eine Verkehrsgeltung, die -bei normal kennzeichnungskräftigen Bezeichnungen- im Moment der Aufnahme der Geschäftstätigkeit unter der Unternehmensbezeichnungen angenommen wird, §§ 5 und 15 MarkenG .

quote:<hr size=1 noshade>Als Beispiel: Bodybuilding-Planet.de <hr size=1 noshade>


Für einen Schutz ALS (eingetragene) MARKE für solche Waren/Dienstleistungen, für die "Bodybuilding-planet.de" beschreibend wäre, dürften der Eintragung wohl die Eintragungshindernisse des § 8 MarkenG entgegenstehen.

quote:<hr size=1 noshade>Möchte ( Bodybuilding-Planet ) schützen lassen. <hr size=1 noshade>


Wovor?

Davor, daß DVDs mit Bodybuilding-Trainings-Kursen unter der Kennzeichnung "Bodybuilding-Planet" angeboten werden?

Eine Benutzung von "Bodybuilding-Planet" als Firma eines Unternehmens in der Bodybuilding-Branche ist mehr oder weniger "automatisch" davor geschützt, daß jemand in allzugroßer räumlicher Nähe und in zu ähnlicher Branche eine identische ( oder verwechselbar ähnliche ) Unternehmenskennzeichnung benutzt.

( Bei hochgradig beschreibenden Unternehmensbezeichnungen reicht das Verbotsrecht nicht sehr weit - weil schon bei kleinsten Unähnlichkeiten ( z.B. Bodybuilding-Plan / Bodybuild-Planet / ... ) nicht mehr von einer Verwechslungsgefahr ausgegangen würde. )

RK

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
onlinehund
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

vielen Dank für die Antworten.


Mit Besten Grüßen

1x Hilfreiche Antwort

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