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1. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Teilchen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
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-- Editier von Teilchen am 01.06.2017 21:49

-- Editier von Teilchen am 01.06.2017 21:50

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Einfach mal in die Prüfungsordnung schauen, was da zu dem Thema "Notizen/Beschriftungen in Hilfsmitteln" drinsteht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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