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übernimmt ARGE Betriebskosten Nachzahlung ?

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übernimmt ARGE Betriebskosten Nachzahlung ?

Guten Morgen

Übernimmt die ARGE bei ALG2 auch die Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung ?
In diesem Fall wären es für 2003, 75 Euro.

Danke schon mal im Vorraus für Eure Antworten

Gruß Bantam


von Bantam am 12.06.2005 07:33
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>übernimmt ARGE Betriebskosten Nachzahlung ?
Sorry für 2004 natürlich


von Bantam am 12.06.2005 09:40
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>übernimmt ARGE Betriebskosten Nachzahlung ?
Hallo,
bei uns wurde Die Nachzahlung übernommen,natürlich nur für Gas nicht für Strom.
Übrigens:Eine Übernahme auf Darlehensbasis ist nicht rechtens!


von Nini23 am 12.06.2005 14:18
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>übernimmt ARGE Betriebskosten Nachzahlung ?
Hallo NINI

In dem Fall geht es um die normale BK Abrechnung des Vermieters.

Gruß Bantam


von Bantam am 12.06.2005 16:16
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>übernimmt ARGE Betriebskosten Nachzahlung ?
Nachzahlung aufgrund der Nebenkostenabrechnung zählt bei Fälligkeit zu den Kosten der Unterkunft und sind voll zu übernehmen.
Voraussetzung ist natürlich, dass du die in 2004 geforderten Vorauszahlung geleistet hast.


von alida am 12.06.2005 16:37
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>übernimmt ARGE Betriebskosten Nachzahlung ?
HI,

nur irgendwie sagen mir die vom Amt, das sie das nicht zahlen.
Wo kann man das nachlesen?

Die haben mich sogar nochmal zum Sozialamt geschickt um da vorzusprechen.

Würde mich schon interessieren,da einige es bezahlt bekommen.
Vor allem wissen die nicht einmal was die damit machen sollen.
Das einzige was die sagten war, wenn ich nächstes Jahr ne Nachzahlung habe, das würden sie übernehmen. Für mich unklar.

Bitte um HILFE!!!!

Danke


Gruß

SuS

-- Editiert von SuS am 27.07.2005 23:42:36

-- Editiert von SuS am 27.07.2005 23:45:03


von SuS am 27.07.2005 23:34
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>übernimmt ARGE Betriebskosten Nachzahlung ?
SGBII
§ 22 - Leistungen für Unterkunft und Heizung
(1) 1Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.

Erst mal zum Sozialamt gehen,wenn die sagen, die ArGe ist zuständig, lassen Sie sich den ablehnenden Bescheid schriftlich geben und zeigen den der ArGe. Sie können Widerspruch einlegen oder vor dem Sozialgericht klagen, wenn es eilt.


von hamburgerin01 am 29.07.2005 00:25
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>übernimmt ARGE Betriebskosten Nachzahlung ?
da war ich und die zahlen auch nicht, würden mir nur ein Darlehn geben.
Tja, was soll man da machen!? Jeder schickt mich weg, vor allem geht es nicht bloß mir so und doch sagen mir die alle, daß keiner Bescheid weiß was man da machen kann (die vom Amt).Werde nochmal zum ArGe gehen und da nochmals nachfragen und etwas lauter werden.
Würde mir etwas helfen, wenn mir einer sagen würde was man da so anbringen kann, damit diese Damen etwas in die Wege leiten.

Danke! schonmal


von SuS am 29.07.2005 16:28
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>übernimmt ARGE Betriebskosten Nachzahlung ?
Mit lauter werden erreicht man wenig. Das kennen die Mitarbeiter dort zu genüge. Wenn Widerspruch und Gespräch mit dem Vorgesetzten nicht helfen, bleibt die Klage vor dem Sozialgericht. Die können Sie direkt bei der Rechtsantragsstelle im Gericht einreichen.

Dafür wäre aber ein schriftlicher Ablehnungsbescheid, auf den Sie einen Anspruch haben, schon nötig. Manchmal hilft es sogar, wenn man eben den Sachbearbeitern erklärt, dass man den Bescheid für eine Klage benötigt.


von hamburgerin01 am 30.07.2005 00:59
Status: Tao (9992 Beiträge)
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>übernimmt ARGE Betriebskosten Nachzahlung ?
lauter werden würde ich auch nicht, aber ich würde denen etwas vorlegen, was man auf den Ämtern "gern" vergisst.

melde dich daher unter
candistaton@web.de und
ich lasse dir ein paar nette Zeilen zukommen, die d. Behörden nicht gar nicht "schmecken" werden





von büroklammer am 30.07.2005 21:26
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>übernimmt ARGE Betriebskosten Nachzahlung ?
vorab schon einmal:

http://www.alg-2.info/hilfe/unterkunft/diakonie0405





von büroklammer am 30.07.2005 22:01
Status: Stift (52 Beiträge)
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