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übergrosses Gartenhaus

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übergrosses Gartenhaus

Hallo Zusammen, mein Nachbar errichtet ca. 0,5 m von unserer Grenze ein Gartenhaus. Momentan ist es schon ca.2,5 m hoch, wird nach Fertigstellung so zwischen 3-3,5 m hoch sein. Das Haus hat dann 2 Etagen, wobei die untere ein Geräteschuppen und die obere ein Spielraum für Kinder werden soll. Das Gartenhaus hat eine Grundfläche von ca. 2x2 m. Da unser Haus 3,5 m von der Grundstücksgrenze entfernt ist und auf Höhe des Gartenhauses unser Badfenster sich befindet stört mich die ganze Geschichte dann doch massiv. Desweiteren sieht es auch noch nicht all zu schön aus. Darf mein Nachbar weiter bauen, und vor allem so dicht? Vielen Dank im Vorraus.


von MMX am 14.11.2005 20:39
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>übergrosses Gartenhaus
Da hilft dir nur ein Blick in die Bauvorschriften bzw. eine Anfrage beim Bauamt, ob z.B. Grenzabstände eingehalten wurden oder eine Baugenehmigung vorliegt bzw. nötig ist.


von cobold64 am 14.11.2005 21:59
Status: Unsterblich (816 Beiträge)
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>übergrosses Gartenhaus
Hallo!
die Bauvorschriften und das Nachbarschaftsrecht ist in den einzelnen Bundesländern nicht ganz einheitlich, aber am Beispiel Bayern kann man sich schon mal orientieren:

Keine Baugenehmigung braucht man für ein Gartenhaus, wenn folgenden Voraussetzungen gegeben sind:

Das Grundstück befinden sich nicht im Außenbereich, das heißt, das Gebiet ist in der unmittelbaren Nachbarschaft bereits bebaut.

Das Gartenhaus hat einen umbauten Raum von maximal 75 m3.

In dem Gartenhaus befinden sich keine Feuerungsanlagen.


Auch wenn für die Aufstellung des Gartenhauses kein Bauantrag nötig ist, sind dennoch einige Bauvorschriften einzuhalten Dies sind zum Beispiel:

Grenzabstand:
Grundsätzlich gibt es nur zwei Möglichkeiten:

1. Man muss den vorgeschriebenen Mindestabstand zu den Nachbargrenzen einhalten (in der Regel 3 m).

2. Man baut d i r ek t auf die Grenze !!:
Dann müssen folgende Bestimmungen beachtet Werden:
Die Höhe der Grenzwand darf maximal 3 m betragen.
Die überdachte Fläche (Nutzfläche) darf 20 m2 nicht überschreiten.

außerdem:
Wenn an derselben oder an den anderen Grundstücksgrenzen noch weitere Grenzgebäude (z.B. eine Garage) stehen, darf die Summe aller Nutzflächen nicht mehr als 50 m2 ergeben.

Die gesamte Länge der Außenwand ist je Grundstücksgrenze auf maximal 8 m begrenzt.
(z.B. Garage 6 m + Gerätehaus 2 m.)


Festgesetzte Baugrenzen
In der Regel gibt es auf den Grundstücken Baulinien oder Baugrenzen, die festlegen, in welchem Bereich Gebäude errichtet werden dürfen.
Außerhalb dieser Grenzen darf ohne Bauantrag kein Gartenhaus aufgestellt werden.
Wo diese Grenzen liegen, erfährt man in der Bauberatung Ihrer zuständigen Baubehörde oder aus dem Lageplan, den man beim zuständigen Vermessungsamt erhalten kann.

Bebauungsplan
In einigen Gebieten ist durch einen Bebauungsplan festgelegt, in welcher Weise das Grundstück bebaut werden darf. Auch diese Information erhält man in der Bauberatung bei der zuständigen Baubehörde.

Also mal bei der richtigen Stelle erkundigen. Da müsste sich etwas *bewegen* lassen!

(allein schon wegen des gewählten Grenzabstandes)

Gruß Odil


-- Editiert von Odil am 15.11.2005 00:08:08


von Odil am 15.11.2005 00:03
Status: Unsterblich (2191 Beiträge)
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