Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
339706
zufriedene Nutzer

Überweisung an falsches Konto Recht auf Rückgabe des Geldes?

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

15481 Aufrufe

Überweisung an falsches Konto Recht auf Rückgabe des Geldes?

hallo,

ich habe ein problem. ich habe von dem konto meines Vaters zwei überweisungen an mich getätigt in einer gesamthöhe von 163 €. eine am 26.10.03 und eine vor kurzem. bei der ersten überweisung ist es mir leider nicht aufgefallen, doch jetzt musste ich feststellen, das das geld nicht angekommen ist und ich einen zahlendreher in der Kontonummer habe. leider hat die bank die transaktion trotzdem durchgeführt.

habe ich ein Recht auf das Geld was fälschlicher weise auf das Konto des Fremden ging? Ist die Bank verpflichtet mir die Daten mitzuteilen? aollte ich einen Anwalt einschalten?

danke im Voraus
casper


von cdfmi am 18.09.2004 12:36
Status: Legende (272 Beiträge)
Userwertung:  2,0  (von 4 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Überweisung an falsches Konto Recht auf Rückgabe des Geldes?
Dass "nur" durch einen Zahlendreher das Geld auf das Konto eines anderen ging ist mal sehr unwahrscheinlich. Derjenige müsste dann ja den gleichen Namen haben wie der eigentliche Empfänger...


von Snuggles am 18.09.2004 13:19
Status: Unsterblich (805 Beiträge)
Userwertung:  3,5  (von 6 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Überweisung an falsches Konto Recht auf Rückgabe des Geldes?
Ich habe mich mal bei einem Ebay-Kauf vertan und das Geld wurde zurückgebucht. Schau auf die Kontoauszüge deines Vaters, vielleicht sind die Beträge ebenfalls retoure gegangen.

LG nefertari1968


von Purzelbär am 18.09.2004 14:47
Status: Unsterblich (1669 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Überweisung an falsches Konto Recht auf Rückgabe des Geldes?
Normalerweise muss Bank eingehende Zahlungen prüfen, ob Konto Nr. und Empfänger übereinstimmen. Sollte die Bank die Zahlung trotz falschen Empfängerdaten gutgeschrieben haben, besteht ein Anspruch an die Bank, den man am besten über das Institut geltend macht bei dem man die Zahlung in Auftrag gegeben hat. Aber im Normalfall sollte die Verwechslung bemerkt werden und das Geld wird zurückgebucht. Am besten mal nachsehen.
Falls nicht, in jedem Fall mal bei der Bank nachfragen, bei der man den Zahlungsauftrag gegeben hat.
Viel Erfolg
Gruss
Thomas


von ThomasK am 18.09.2004 15:46
Status: Junior (98 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Überweisung an falsches Konto Recht auf Rückgabe des Geldes?
hi,

das geld ist definitiv nicht zurück gekommen, denn dann wäre es mir ja viel früher aufgefallen.

ihr meint also ich muss das ganze mit der bank meines vaters klar machen? ist nicht immer die empfängerbank für diese prüfung verantwortlich?

danke
casper


von cdfmi am 18.09.2004 20:22
Status: Legende (272 Beiträge)
Userwertung:  2,0  (von 4 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Überweisung an falsches Konto Recht auf Rückgabe des Geldes?
Hi,

ich kann mich Thomas anschliessen, dass der Auftraggeber natürlich einen Anspruch gegen die Bank des Empfängers hat. Diese hätte nämlich merken müssen, dass der angegebene Name und der Name des Kontoinhabers nicht übereinstimmen. Einige Banken machen diesen Vergleich (bei kleineren Beträgen) nicht, weil er sehr aufwändig ist. Dann müssen sie aber auch dafür geradestehen, wenn das Geld beim unberechtigten Empfänger nicht mehr zu holen ist.

Übrigens ist es meistens so, dass einfache Zahlendreher zu nicht existenten Kontonummern führen. Durch einen Prüfzifferalgoritmus wird das bei den meisten Instituten ausgeschlossen.

Gruss Hans-Jürgen
***


von hjbartel am 18.09.2004 20:23
Status: Legende (221 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Überweisung an falsches Konto Recht auf Rückgabe des Geldes?
hhi noch mal,

also meine kontonummer ist 6 stellig und die letzten zwei zahlen lauten 2496 und angegeben habe ich aber 2694 was dann natürlich falsch ist. wenn ich das richtig sehe, dann vergibt die bank fortlaufende konten...

also muss ich doch meine bank anmahnen?

also von meiner anderen bank kenne ich das auch, dass wenn der name des empfängers nicht mit dem inhaber übereinstimmt, dann geht die kohle zurück...


von cdfmi am 18.09.2004 20:27
Status: Legende (272 Beiträge)
Userwertung:  2,0  (von 4 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Überweisung an falsches Konto Recht auf Rückgabe des Geldes?
Moin,

ichf rage mich gerade, ob Du schonmal einfachbei der Bank nachgefragt hast? Dort läßt sich das Problem doch sicher leichter lösen als hier in der Theorie.


von arne_r am 20.09.2004 10:37
Status: Senior (161 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Überweisung an falsches Konto Recht auf Rückgabe des Geldes?
@cdfmi :

Die Bank vergibt die Konten zwar laufend, aber nur auf die Zehnerstelle. Die Einerstelle ist bei fast allen Banken eine Prüfziffer.

Wenn die Kontonummer siebenstellig ist, ist der "Stammbereich" also z.B. 123456 und die sich daraus errechnend Prüfziffer 7. Die gesammte (sogenannte selbstprüfende) Kontonummer lautet dann 1234567. Eine Kontonummer 1234568 gibt es nicht.
Die nächste "Hauptnummer" ist 123457 und davon ist die Prüfziffer (z.B.) die 3. Die Kontonummer lautet dann 1234573, eine Kontonummer 1234574 gibt es nicht.
Die mir bekannten Prüfzifferverfahren haben den einfachen Zahlendreherschutz dadurch, dass die einzelnen Stellen in der Prüfzifferberechnung mit 1 bzw. 2 multipliziert werden. so kommt bei einem einfachen Zahlendreher eine andere Prüfziffer raus, diese Kontonummer existiert also nicht. Wenn man aber dieses 1/2/1/2/1/2-Verfahren hat wie bei den deutschen Grossbanken, führt ein Zahlendreher mit einer überschlagenen Stelle (wie in dem Beispiel) wieder zu einer existierenden Kontonummer.

Rein rechtlich ist es so, dass die Bank nach Namen buchen muss, die Kontonummer ist lediglich ein Hilfsmittel. In der Praxis wird aber nur nach Kontonummer gebucht. Wenn die nicht mit dem Namen übereinstimmt, muss der unberechtigte Empfänger die Kohle wieder rausgeben und die Bank des Empfängers wäre auch dafür haftbar.

Wie Arne sagte : Ansprechpartner dafür ist die eigene Bank.

Gruss Hans-Jürgen
***




von hjbartel am 20.09.2004 13:01
Status: Legende (221 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Überweisung an falsches Konto Recht auf Rückgabe des Geldes?
hi,

danke an alle. das geld bekomme ich allem Anschein nach wieder.. man kümmert sich. heut gibts noch ein abschließendes gespräch mit der banktante und dann poste ich das ergebnis.


also danke nochmals! nettes forum!


von cdfmi am 21.09.2004 08:29
Status: Legende (272 Beiträge)
Userwertung:  2,0  (von 4 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Überweisung an falsches Konto Recht auf Rückgabe des Geldes?
Es ist zu unterscheiden zwischen dem beleglosen und dem beleggebundenen Überweisungsverkehr, s. z. B. BGH in NJW-RR 1990,180; BGH in NJW 1991, 3208.


von Studienberater am 22.09.2004 09:03
Status: Stift (39 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

339706
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97633
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online