>Überweisung an falsches Konto Recht auf Rückgabe des Geldes?
@cdfmi :
Die Bank vergibt die Konten zwar laufend, aber nur auf die Zehnerstelle. Die Einerstelle ist bei fast allen Banken eine Prüfziffer.
Wenn die Kontonummer siebenstellig ist, ist der "Stammbereich" also z.B. 123456 und die sich daraus errechnend Prüfziffer 7. Die gesammte (sogenannte selbstprüfende) Kontonummer lautet dann 1234567. Eine Kontonummer 1234568 gibt es nicht.
Die nächste "Hauptnummer" ist 123457 und davon ist die Prüfziffer (z.B.) die 3. Die Kontonummer lautet dann 1234573, eine Kontonummer 1234574 gibt es nicht.
Die mir bekannten Prüfzifferverfahren haben den einfachen Zahlendreherschutz dadurch, dass die einzelnen Stellen in der Prüfzifferberechnung mit 1 bzw. 2 multipliziert werden. so kommt bei einem einfachen Zahlendreher eine andere Prüfziffer raus, diese Kontonummer existiert also nicht. Wenn man aber dieses 1/2/1/2/1/2-Verfahren hat wie bei den deutschen Grossbanken, führt ein Zahlendreher mit einer überschlagenen Stelle (wie in dem Beispiel) wieder zu einer existierenden Kontonummer.
Rein rechtlich ist es so, dass die Bank nach Namen buchen muss, die Kontonummer ist lediglich ein Hilfsmittel. In der Praxis wird aber nur nach Kontonummer gebucht. Wenn die nicht mit dem Namen übereinstimmt, muss der unberechtigte Empfänger die Kohle wieder rausgeben und die Bank des Empfängers wäre auch dafür haftbar.
Wie Arne sagte : Ansprechpartner dafür ist die eigene Bank.
Gruss Hans-Jürgen
***
von hjbartel am 20.09.2004 13:01
Status: Legende (221 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden