>Überwachungskamera im eigenen Auto zulässig?
quote:
Sowohl Kinder, als auch Kleinwüchsige dürfen natürlich ebenfalls genauso wenig überwacht werden, wie die personenbeogene Daten wie amtliche Kennzeichen nicht einfach verdachtsunabhängig erfasst werden dürfen.
Genau das Wort "überwachen" ist aber der Knackpunkt.
Ist denn eine zufällig an irgendeiner Kamera vorbeilaufende Person "überwacht"? Meiner Meinung nach nicht. Dann wäre jegliche Filmaufnahme (sie Beitrag weiter oben), in der Menschen zu sehen sind, ein Überwachungsvideo bzw. ~Foto.
Beispiel: Wenn ich in der Fußgängerzone an diversen Geschäften vorbei gehe gibt es einige, bei denen Monitore an der Decke hängen, in denen ich mich selbst sehen kann, wie ich am Geschäft vorbei laufe. Da werde ich natürlich gefilmt (ob gespeichert weiß ich nicht), aber überwacht werde ich von dem Laden
nicht; weil "er" weiß ja weder wo ich herkam, noch wo ich hin gehe. Geschweige denn wer ich bin.
Wenn da also 1x alle 3 Jahre an meinem rundum überwachten Auto ein kleinwüchsiger Mensch vorbei käme, bin ich der Meinung, dass ich diese Person dadurch nicht überwacht hätte. Zumal schon deswegen nicht, weil die Aufnahmen weder dauerhaft gespeichert werden noch (außer eben im konkreten Bedarfsfall) ausgewertet.
Kleines Beispiel aus den USA:
Video -----------------
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von Snuggles am 17.09.2009 23:51
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