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Überwachungskamera im eigenen Auto zulässig?

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Überwachungskamera im eigenen Auto zulässig?

Hallo,

fast jeder Straßenparker kennt das Problem, dass sein heiliges Blechle von allen Seiten "bearbeitet" wird, sobald man nicht mehr drin sitzt und aufpasst.

Nun frage ich mich ob sich §6 BDSG entsprechend auslegen lässt, dass der Einbau von Mini-Kameras in das Auto zu rechtfertigen ist, welche gerade die nähere Umgebung des KFZ aufnehmen.

Beispielsweise je eine Kamera am Rückspiegel und mittlerer Bremsleuchte, die schräg nach unten in Richtung Boden filmen und somit z.B. Motorhaube / Heck erfassen und vielleicht 1-2m davor, so dass man den "Rempel-Vorgang" und das Nummernschild des Remplers festhalten kann.

Das KFZ wird dabei beliebig auf öffentlicher geparkt, Standort unterschiedlich.

Frage 1 wäre, ob so etwas grundsätzlich zulässig ist und Frage 2 ob solche Aufnahmen ggf. Beweiskraft haben.

Danke!

SN

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von Snuggles am 16.09.2009 18:26
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>Überwachungskamera im eigenen Auto zulässig?
Interessante Frage! Auf privatem Grundstück hättest du dieses Recht nach meiner unmassgeblichen Meinung. Nicht aber im öffentlichen Verkehrsraum.
Mich würde auch die nähere Umgebung meines Autos, meines Grundstückes u.a. interessieren - aber an der Grundstücksgrenze endet Big Brother.

Mich würde es auch stören, wenn ich mich an jedem Auto und an jedem Hauszugang beobachtet fühlen müsste.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"


von Mr.Cool am 16.09.2009 18:43
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>Überwachungskamera im eigenen Auto zulässig?
quote:
ob sich §6 BDSG entsprechend auslegen lässt


Was hat der denn damit zu tun?

Grundsätzlich "darf" man im öffentlichen Raum erst mal überall filmen. (Ansonsten müßte ich meine Videokamera auf der Straße einpacken.) Die Grenze ist da erreicht, wo Personen *überwacht* werden.

IMO wäre gegen Kameras, die nur auf Hüfthöhe filmen (um ggfs. ein Nummernschild erkennen zu können) und somit keine Personen identifizierbar aufnehmen können, erst mal nichts einzuwenden. Aber vielleicht gibt es noch gegenteilige Meinungen.

quote:
ob solche Aufnahmen ggf. Beweiskraft haben


Auch wenn du unter Mißachtung von BDSG unzulässigerweise solche Aufnahmen gemacht haben solltest, sind sie nicht zwingend als Beweismittel unverwendbar. Das BVerfG hat so etwas AFAIK bisher erst für unter Verletzung von §201 StGB hergestellte Aufnahmen sowie für heimlich mitgehörte Telefonate entschieden.
Es dürfte hier eine Einzelfallabwägung vorliegen.

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von Borst Mahlzahlt am 17.09.2009 10:13
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>Überwachungskamera im eigenen Auto zulässig?
quote:
quote:ob sich §6 BDSG entsprechend auslegen lässt

Was hat der denn damit zu tun?



Gute Frage


Ich sehe gerade, dass das meinen Link nicht richtig übernommen hat (trotz Copy+Paste). Gemeint ist nicht §6 BDSG, sondern § 6b BDSG: Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen



PS: Das clevere Forum ändert Paragraphen Links automatisch und verweist auf dejure.de; nicht auf das ursprüngliche Ziel. Daran lag's wohl.

-- Editiert am 17.09.2009 12:20


von Snuggles am 17.09.2009 12:16
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>Überwachungskamera im eigenen Auto zulässig?
§6b I BDSG:

"soweit sie [...] zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen "

IMO zutreffend, wenn nur so gefilmt wird, daß ggfs. Autokennzeichen zu erkennen sind.
Problematisch, wenn auf "Augenhöhe" gefilmt wird, um jeden potentiellen Beschädiger identifizieren zu können.

§6b III S.1 BDSG: IMO zutreffend.

§6b II BDSG wäre einzuhalten, dazu genügt aber wohl ein Aufkleber im Autofenster.

-- Editiert am 17.09.2009 13:33


von Borst Mahlzahlt am 17.09.2009 13:32
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>Überwachungskamera im eigenen Auto zulässig?
Das:

quote:
IMO wäre gegen Kameras, die nur auf Hüfthöhe filmen (um ggfs. ein Nummernschild erkennen zu können) und somit keine Personen identifizierbar aufnehmen können, erst mal nichts einzuwenden. Aber vielleicht gibt es noch gegenteilige Meinungen.

ist natürlich genauso falsch, wie dies:

quote:
wenn nur so gefilmt wird, daß ggfs. Autokennzeichen zu erkennen sind.
Problematisch, wenn auf "Augenhöhe" gefilmt wird, um jeden potentiellen Beschädiger identifizieren zu können.

Sowohl Kinder, als auch Kleinwüchsige dürfen natürlich ebenfalls genauso wenig überwacht werden, wie die personenbeogene Daten wie amtliche Kennzeichen nicht einfach verdachtsunabhängig erfasst werden dürfen.

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von guest-12323.09.2009 11:33:47 am 17.09.2009 15:31
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>Überwachungskamera im eigenen Auto zulässig?
quote:
Sowohl Kinder, als auch Kleinwüchsige dürfen natürlich ebenfalls genauso wenig überwacht werden, wie die personenbeogene Daten wie amtliche Kennzeichen nicht einfach verdachtsunabhängig erfasst werden dürfen.


Genau das Wort "überwachen" ist aber der Knackpunkt.

Ist denn eine zufällig an irgendeiner Kamera vorbeilaufende Person "überwacht"? Meiner Meinung nach nicht. Dann wäre jegliche Filmaufnahme (sie Beitrag weiter oben), in der Menschen zu sehen sind, ein Überwachungsvideo bzw. ~Foto.

Beispiel: Wenn ich in der Fußgängerzone an diversen Geschäften vorbei gehe gibt es einige, bei denen Monitore an der Decke hängen, in denen ich mich selbst sehen kann, wie ich am Geschäft vorbei laufe. Da werde ich natürlich gefilmt (ob gespeichert weiß ich nicht), aber überwacht werde ich von dem Laden
nicht; weil "er" weiß ja weder wo ich herkam, noch wo ich hin gehe. Geschweige denn wer ich bin.

Wenn da also 1x alle 3 Jahre an meinem rundum überwachten Auto ein kleinwüchsiger Mensch vorbei käme, bin ich der Meinung, dass ich diese Person dadurch nicht überwacht hätte. Zumal schon deswegen nicht, weil die Aufnahmen weder dauerhaft gespeichert werden noch (außer eben im konkreten Bedarfsfall) ausgewertet.

Kleines Beispiel aus den USA:
Video


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von Snuggles am 17.09.2009 23:51
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>Überwachungskamera im eigenen Auto zulässig?
quote:
Das BVerfG hat so etwas AFAIK bisher erst für unter Verletzung von §201 StGB hergestellte Aufnahmen sowie für heimlich mitgehörte Telefonate entschieden.


Das ist natürlich ebenfalls falsch.

BVerfG Beschluss vom 11.8.2009 - 2 BvR 941/08 -

quote:
weil "er" weiß ja weder wo ich herkam, noch wo ich hin gehe.


Das ist völlig belanglos, da es ausreicht, zu erfassen, dass du eben zur fraglichen Zeit an diesem Ort warst. Dies ist selbstverständlich eine (unzulässige) Videoüberwachung.

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von guest-12323.09.2009 11:33:47 am 18.09.2009 12:22
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>Überwachungskamera im eigenen Auto zulässig?
Da macht man noch nen Berührungsensor hin und fimt nur bei "Anschlag". Damit wäre das keine Überwachung und man filmte nur den Täter.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."


von guest-12327.06.2010 20:05:23 am 18.09.2009 15:29
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>Überwachungskamera im eigenen Auto zulässig?
quote:
Das ist völlig belanglos, da es ausreicht, zu erfassen, dass du eben zur fraglichen Zeit an diesem Ort warst. Dies ist selbstverständlich eine (unzulässige) Videoüberwachung.

Also, wenn das so wäre, dann dürften alle Web Cams gar nicht zugelassen werden dürfen.
Dort werden doch auch Menschen in Einkaufsstrassen gefllmt und sogar öffentlich im Netz übertragen
Oder Wettercams



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"Gruss vom Strand"


von Sailor2006 am 18.09.2009 22:02
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>Überwachungskamera im eigenen Auto zulässig?
Man nehme nur einmal die ganzen Cameras auf der Reeperbahn,die jeden Besucher auf Schritt und Tritt verfolgen "könnten"....und dies sogar tun!
Aber es dient ja alles nur zur Sicherheit....

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von kalki am 18.09.2009 23:11
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