Hallo, ich habe ein eingetragenes Geh-Fahr-leitungsrecht, um zu meinem Grundstück zu gelangen. Jetzt habe ich bemerkt, dass mein Nachbar, der Eigentümer dieses Weges, eine Überwachungskamera installiert hat und jeden Schritt von uns beobachtet. Ich werde ihn darauf ansprechen, doch ich weiss jetzt schon, dass er sagen wird, er habe dies zu seinem Schutz (Grundstücksüberwachung) installiert. Was kann ich tun? Freue mich über jede Info, Danke Flower72
Hmm, warum stört es Dich wenn er Dich beobachtet wenn Du über den Weg gehst/fährst? Was kann er damit schon anfangen. Ich könnte es verstehen wenn er Dein Grundstück filmt, aber er filmt nur SEINES.Klar, darf er nicht, DU kannst dagegen klagen und wirst gewinnen, aber was hast Du damit gewonnen? Außerdem bezieht sich das nur auf die SPEICHERUNG bzw. AUFZEICHNUNG von Bildern. Eine reine Kamera ohne Aufzeichnung wirst Du nicht verhindern können und die BEweispflicht daß er aufzeichnet liegt mE beim Kläger, also Dir.Ist denn seine Aussage er will sein Grundstück überwachen so abwegig? Hat er ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis?
Ich glaube nicht das es verboten ist solange er damit nicht in Privatbereiche des Nachbarn eindringt. Schaut euch mal moderne Türklingelanlagen mit Kamera an. Mit diesen Dingern kann man theoretisch auch den ganzen Tag beobachten wer ins Haus geht bzw. es verlässt. Da könnte man ja auch sagen es wäre verboten den ganzen Tag am Fenster zu sitzen und die Leute auf der Strasse zu beobachten.
Da es nicht verboten ist den ganzen Tag am Fenster zu sitzen ist es auch nicht verboten eine Kamera laufen zu lassen.Rechtswidrig ist nur die Aufnahme des ganzen.
Es geht hier aber nicht um die Überwachung der Haustür, und es ist ein Unterschied, ob man am Fenster hockt und guckt oder mit einer Kamera etwas aufzeichnet.
Was gibt es auch schöneres als sich täglich ein neues, selbstgedrehtes 24h-Video anzuschauen, auf dem man einen Gartenweg sieht, über den 3x am Tag eine Person geht...