Hallo ihr lieben,vielleicht kann mir einer weiter Helfen ob das rechtlich so in Ordnung ist. Ich arbeite im öffentlichen Dienst bei einer Kommune als Erzieherin. Ich habe jetzt erfahren dass wenn man einen Überstundentag beantragt und den auch genehmigt bekommt ihn aber auf Grund Krankheit nicht antreten kann dass die Überstd. verfallen. Kann der Arbeitgeber das wirklich machen das er mir die Std. die ich nachweisbar schon eingearbeitet habe einfach streicht?Freue mich um jede Antwort. LG
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>Überstundentagverfall bei Krankheit
moin, laut bauchgefühl definitiv nein. das wäre ja wie urlaub eingereicht und dann wirste krank. da verfällt der urlaub auch nicht sondern wird wieder zurückgebucht, zumindest die tage an denen man krank war.
tatsächlich ist es hier der fragestellung nach so, dass der AG überstundenausgleich gewährt hat. wenn der AN just an diesem tag krank wird und nichts von dem augleichstag hat, ist das pech - so wie es pech ist, wenn man am wochenende krank ist. es 'verfallen' also nicht die überstunden - der ausgleich ist ja gewährt - , doch wird die ausgleichszeit nicht noch einmal gegeben, wenn und weil man krank ist. rechtlich wird dies eben anders bewertet als beim urlaub, weil urlaub definiert ist als erholungsurlaub und krankheit dem zuwider läuft. beim urlaub übrigens auch nur die durch au nachgewiesenen krankheitstage.
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