Hallo Zusammen,Ich habe zu folgender Situation Fragen:Unsere Firma zieht um. Aus diesem Grund hat unser Chef angeordnet Überstunden zu leisten. 1. Tag wird der Umzug stattfinden sowie der Aufbau der Schränke PC´s usw. und am 2. Tag der restliche Aufbau sowie die Einräummarbeiten. Er hat für den 2. Tag die Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr angeordnet.(Normale Arbeitszeit 8:00 - 12:00 Uhr)Ich selber arbeite 30 Std. die Woche in meinem Vertrag ist Mehrarbeit geregelt. Soviel ich weis muss ich diese dann auch währed der Schwangerschaft leisten. Allerdings sollte sie 8,5 Std. nicht überschreiten. Obwohl diese 30 Min. den Kohl nicht wirklich fett machen, frage ich mich ob er aufgrund eines Umzuges allgemein Überstunden fordern darf und auch während der Schwangerschaft?
dass ein umzug 'ausnahmezustand' ist, darf man wohl konstatieren. insofern wären auch angeordnete überstunden denkbar. bloß: wer soll was mehr arbeiten? hausmeister - o.k.; edv-leute: auch o.k. aber ein personalsachbearbeiter muss gewiss keine möbel schleppen und auch kaum computer wieder zum laufen bringen. ebensowenig eine sekretärin usw. werdende mütter dürfen nicht zu überstunden herangezogen werden (http://www.arbeitsrecht-informationen.de/index.php?id=12&title=%DCberstunden) - freitag ist mittags für dich feierabend.