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Überprüfung des Verkehrszentralregisterauszugs für Neuerteilung der Fahrerlaubnis
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Überprüfung des Verkehrszentralregisterauszugs für Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Rechtsanwalt Raoul Romberg
Langendorfer Strasse 113, 56564 Neuwied, Tel: 02631/9439764, Fax: 02631/9439765
Verkehrsrecht, Arztrecht, Baurecht, priv., Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
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Überprüfung des Verkehrszentralregisterauszugs für Neuerteilung der Fahrerlaubnis enthält folgende Leistung: Preis
€75,00
inkl. MwSt.
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Überblick
Stimmt etwas nicht mit diesem Produkt? Produkt melden!
Ihnen wurde bereits vor langer Zeit die Fahrerlaubnis durch die zuständige Behörde entzogen? Sie fragen sich, ob Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis jetzt wieder beantragen können?
Ich fordere für Sie nach Übersenung einer entsprechenden Vollmacht sowie einer vollständigen Kopie Ihres Personalausweises/Reispasses einen Auszug über die Eintragungen im Verkehrszentralregister an (dies können Sie natürlich auch im Vorfeld kostenfrei selbst erledigen), überprüfe die Eintragungen auf ihre Verwertbarkeit.
Sie erhalten sodann eine schriftliche Stellungnahme, ob, wann und auf welchem Weg Sie Ihre Fahrerlaubnis wieder erhalten können.
Sofern die Voraussetzungen für eine sofortige Antragstellung gegeben sind, erstelle ich Ihnen ein entsprechendes Begleitschreiben zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Sollte es im Laufe des Neuerteilungsverfahrens zu Problemen und zu einer weiteren Beauftragung kommen, werden die Beratungsgebühren selbstverständlich angerechnet.
Ich fordere für Sie nach Übersenung einer entsprechenden Vollmacht sowie einer vollständigen Kopie Ihres Personalausweises/Reispasses einen Auszug über die Eintragungen im Verkehrszentralregister an (dies können Sie natürlich auch im Vorfeld kostenfrei selbst erledigen), überprüfe die Eintragungen auf ihre Verwertbarkeit.
Sie erhalten sodann eine schriftliche Stellungnahme, ob, wann und auf welchem Weg Sie Ihre Fahrerlaubnis wieder erhalten können.
Sofern die Voraussetzungen für eine sofortige Antragstellung gegeben sind, erstelle ich Ihnen ein entsprechendes Begleitschreiben zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Sollte es im Laufe des Neuerteilungsverfahrens zu Problemen und zu einer weiteren Beauftragung kommen, werden die Beratungsgebühren selbstverständlich angerechnet.
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