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Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines behördlichen Schreibens

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Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines behördlichen Schreibens
Rechtsanwalt Erik Hauk
Berliner-Str. 28, 67122 Altrip, Tel: 062363365, Fax: 06236398116
Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, allgemein
Bewertungen: 17
Onlineanfragen möglichÜberprüfung der Rechtmäßigkeit eines behördlichen Schreibens enthält folgende Leistung:

Preis
€150,00
inkl. MwSt.
Überblick
Sie haben ein Schreiben einer Verwaltung oder einer anderen Behörde bekommen, mit dessen Inhalt Sie nicht einverstanden sind und gegen das Sie juristisch vorgehen wollen?
Das Produkt beinhaltet eine umfassende Überprüfung der Erfolgsaussichten eines verwaltungsrechtlichen Widerspruchs (Wahrung der Frist...), Rechtsberatung bezüglich des weiteren Vorgehens, ggf. Erstellen eines Widerspruchsschreibens. Von dem Angebot nicht umfasst ist die weitere anwaltliche Vertretung, z.B. die Vertretung vor einem Rechtsausschuss oder die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen. Im Falle einer weiter gehenden Beauftragung wird der Pauschalbetrag auf die weiteren Kosten angerechnet.


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Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines behördlichen Schreibens
Rechtsanwalt Martin Hünecke
Langer Weg 3, 39112 Magdeburg, Tel: 0391/63609371, Fax: 03222/2468761
Zivilrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 17
Onlineanfragen möglichÜberprüfung der Rechtmäßigkeit eines behördlichen Schreibens enthält folgende Leistung:

Preis
€120,00
inkl. MwSt.
Überblick
Im Falle der Mandatierung überprüfe ich für Sie umfassend die Rechtmäßigkeit des an Sie gerichteten behörlichen Schreiben und/oder Verwaltungsaktes - ganz gleich, ob es dabei um die Ablehnung eines von Ihnen gestellten Antrages oder um eine von Ihnen abverlangte Handlung geht.

Hierzu gehört neben der Prüfung etwaiger Rechtsmittelfristen auch eine ausführliche Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten der möglichen Rechtsmittel sowie die Einsichtnahme in die behördlichen Akten.

Bei einer weitergehenden Vertretung findet selbstverständlich eine Verrechnung der bereits geleisteten Kosten statt


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