Hallo NG, nach Herzinfarkt ausgesteuert-Arbeitsamt-dann Qualifizierungsmassnahme der DRV. Während der Massnahme nun erkrankt. Die DRV hat nun ab dem 1.Tag der AU die Massnahme aufgekündigt (3 Wochen zurück)und an AA verwiesen. Die zahlen aber erst nach Meldung, quasi ab heute. Kann das sein dass eine Massnahme, an der man ohne Verschulden nicht teilnehmen kann, rückwirkend gestrichen werden kann und der Versicherte für 3 Wochen Geld zurückzahlen muß? Hilflos blickt Ulli.
@UliWie wird die Rückforderung begründet? Wie die rückwirkende Kündigung? Die Paragrafen bitteDu hast aber die 3 Wochen teilgenommen? Nachweisbar?Sunbee
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