Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
339706
zufriedene Nutzer

Übergangsgeld rückwirkend gestrichen wg. AU

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

295 Aufrufe

Übergangsgeld rückwirkend gestrichen wg. AU

Hallo NG,
nach Herzinfarkt ausgesteuert-Arbeitsamt-dann Qualifizierungsmassnahme der DRV. Während der Massnahme nun erkrankt. Die DRV hat nun ab dem 1.Tag der AU die Massnahme aufgekündigt (3 Wochen zurück)und an AA verwiesen. Die zahlen aber erst nach Meldung, quasi ab heute.
Kann das sein dass eine Massnahme, an der man ohne Verschulden nicht teilnehmen kann, rückwirkend gestrichen werden kann und der Versicherte für 3 Wochen Geld zurückzahlen muß?
Hilflos blickt
Ulli.

-----------------
""


von ulli58 am 01.06.2011 14:28
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Übergangsgeld rückwirkend gestrichen wg. AU
@Uli

Wie wird die Rückforderung begründet? Wie die rückwirkende Kündigung? Die Paragrafen bitte

Du hast aber die 3 Wochen teilgenommen? Nachweisbar?

Sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"


von Sunbee 1 am 01.06.2011 19:12
Status: Tao (11592 Beiträge)
Userwertung:  2,7  (von 345 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

339706
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97633
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online