Ärger wegen Sammelgaragentor
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Ärger wegen Sammelgaragentor
Ich habe ein Problem mit dem Tiefgaragentor der Sammelgarage meiner Eigentumswohnung. Das Haus wird von 3 Parteien bewohnt wovon in der Tiefgarage 3 Autos abgestellt sind. Zwei der Wagen gehören einem Ehepaar, eines mir. So nun zum Problem. Das Ehepaar ist der Meinung das durch mein öfteres bedienen des Garagentors (habe Bereitschaft, muß eben öfters mit dem Wagen rein und raus) das Tor schaden nimmt und sie nicht bereit sind die Kosten dafür zu tragen. Ich selber benutze das Tor allerdings erst seit 3 Jahren (habe vorher woanders gewohnt und den Garagenplatz nicht vermietet) und sie benutzten die Garage seit 10 Jahren mit ihren zwei Autos. Jetzt meine Frage: Gibt es eine gesetztliche Regelung dieses Streitfalls?
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von kanada71 am 10.07.2011 14:32
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>Ärger wegen Sammelgaragentor
quote:
Gibt es eine gesetztliche Regelung dieses Streitfalls?
Was genau ist denn jetzt der Streitfall?
Ist das Tor kaputt?
von Nick_19 am 10.07.2011 18:04
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>Ärger wegen Sammelgaragentor
Nein das Tor ist nicht kaputt. Es war vor ca. 1 Jahr mal kaputt, was die reparierende Firma allerdings darin begründet hat, das das Tor bisher noch keine Wartung erhalten hat (Fett, Öl ect.). Der Ärger ist auch entstanden, da ich das Tor ja nun auch vermehrt nutze ich aber nicht Parterre wohne und die Gegenpartei direkt über dem Tor. Meiner Meinung nach muß man, wenn man eine Wohnung über einem elektrischen Großtor kauft damit rechnen, dass daurch eine geringe Lärmbelästigung entsteht. Leider kann ich mich nicht im Vorfeld dafür entschuldigen, wann ich das Tor benutzen muß!
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von kanada71 am 10.07.2011 19:31
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>Ärger wegen Sammelgaragentor
quote:
Das Ehepaar ist der Meinung das durch mein öfteres bedienen des Garagentors (habe Bereitschaft, muß eben öfters mit dem Wagen rein und raus) das Tor schaden nimmt und sie nicht bereit sind die Kosten dafür zu tragen.
Sofern in keiner vertraglichen Unterlage bestimmt ist, das man das Tor nur in der Summe X in mit Y bestimmten Zeitraum mit demzugeorneten Kfz X benutzen darf, ist das nur eine irrelevante Meinung des Ehepaares.
Im übrigen müsste man dann die zwei Kfz des Ehepares und deinem Kfz mit dem Öffnungskoeffizienten aufrechnen.
Zwar entsteht durch jeden Vorgang des öffnen und schließens unbestreitbar ein entsprechender minimaler Verschleiß, der ist jedoch bei bestimmungsgemäßen Gebrauch hinzunehmen, bei entsprechender Wartung gering und die Kosten sind von allen Parteien geleichmäßig nach ihrem Anteil zu tragen.
Dieser Anteil ist meist nach Stellplätzen, Eigentumsanteilen etc. geregelt - von einer Regelung nach Bewegungsvorgängen habe ich noch nie etwas gehört.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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von Harry van Sell am 10.07.2011 23:57
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