>Ärger mit den anderen Eigentümern bzg. Sondernutzungsrecht
Hallo!
also ich habe den Eindruck, dass Ihr falsche Vorstellungen von den Rechten eines
Wohnungseigentümers habt- und daher das Problem.
Ich denke, dass der Hausverwalter da aktiv werden muss und Ihr die angenommenen Heizkosten zahlen müsst. Sondernutzungsrecht heisst ja nicht, dass Euch der Keller gehört, sondern Euch lediglich zur Nutzung zur Verfügung steht.
Schließlich seid Ihr es auch, die sich nicht an die Vereinbarung gehalten haben, den Heizkörper abzubauen. Da kann man dann nicht die Anderen als Böse in die Ecke stellen.
(außerdem verbrauchen Heizkörper wegen der integrierten Frostschaltung ohnehin immer etwas Energie, aber das auch ohne diese Faktor finde ich die Forderung OK)
Was die andere Sache angeht. Es ist nun mal so, dass das Grundstück Gemeinschaftseigentum ist und man sich da nicht einfach vergrößern darf.
Bauliche Veränderungen bedürfen der einstimmigen Zustimmung.
Es ist nur jeder Eigentümergemeinschaft zu raten, nichts an der Teilungserklärung zu ändern. Alle Zugeständnisse, die man so aus gutem Glauben, oder weil man keinen Ärger in der Gemeinschaft haben will, einem Eigentümer macht werden in der Mehrzahl der Fälle über Gebühr von dem jeweiligen ET ausgenutzt und zur Selbstverständlichkeit.
Die Gemeinschaft muss dann Prozesse führen um den Urzustand
wieder herstellen zu können.
Es gibt Fälle, wo ET aus Nettigkeit etwas zugestanden wird, die
Gemeinschaft aber haftbar gemacht wird, wenn dann im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Sache ein Schaden entsteht.
Ich würde Euch sehr zur Zurückhaltung raten und beschäftigt Euch vielleicht mal mit dem Wohneigentumsrecht.
z.B.:
http://www.immobilienmanagement.de/baulicheveraenderung.htmhttp://www.augustinowski.de/abc_weg/a_abc_ind.htm-- Editiert von Odil am 29.04.2006 16:49:15
von Odil am 29.04.2006 16:45
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