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Ärger mit den anderen Eigentümern bzg. Sondernutzungsrecht

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Ärger mit den anderen Eigentümern bzg. Sondernutzungsrecht

Guten Tag,
wir haben uns 2003 eine ETW mit einen Sondernutzungsrecht für einen 36m² Kellerraum und einen Garten gekauft. Wir haben in einer Eigentümerversammlung im Jahr 2003 gesagt, daß wir den im Kellerraum befindlichen Heizkörper abbauen, haben jedoch dafür keinen zeitlichen Rahmen angegeben. Unser HV hat mir nun gestern mitgeteilt, da wir den Heizkörper immer noch nicht abgebaut hätten, würden jetzt die heizkosten dafür geschätzt. Müssen wir wirklich dafür Heizkosten zahlen? Die heizung ist seit unserem Kauf nicht mehr in Betrieb und wir haben ja auch keine Frist gesetzt und auch nicht gesetzt bekommen.
Zudem möchten wir gerne im Garten die vorhandene Terrasse (Gehwegplatten ) vergrößern. Die terrasse ist von den anderen Eigentümern nicht zu sehen, daß Haus ist terrassenförmig aufgebaut.
Ist das wirklich eine bauliche veränderung, wenn ich ein paar Gehwegplatten in den Garten lege?
Im Moment wird von den anderen Eigentümern ziemlich gegen uns geschossen. Das macht echt keinen Spaß mehr.
Vielen Dank für euren Rat

Karin


von grisu&tigger am 29.04.2006 11:54
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Ärger mit den anderen Eigentümern bzg. Sondernutzungsrecht
Hallo!
also ich habe den Eindruck, dass Ihr falsche Vorstellungen von den Rechten eines
Wohnungseigentümers habt- und daher das Problem.
Ich denke, dass der Hausverwalter da aktiv werden muss und Ihr die angenommenen Heizkosten zahlen müsst. Sondernutzungsrecht heisst ja nicht, dass Euch der Keller gehört, sondern Euch lediglich zur Nutzung zur Verfügung steht.

Schließlich seid Ihr es auch, die sich nicht an die Vereinbarung gehalten haben, den Heizkörper abzubauen. Da kann man dann nicht die Anderen als Böse in die Ecke stellen.
(außerdem verbrauchen Heizkörper wegen der integrierten Frostschaltung ohnehin immer etwas Energie, aber das auch ohne diese Faktor finde ich die Forderung OK)

Was die andere Sache angeht. Es ist nun mal so, dass das Grundstück Gemeinschaftseigentum ist und man sich da nicht einfach vergrößern darf.
Bauliche Veränderungen bedürfen der einstimmigen Zustimmung.

Es ist nur jeder Eigentümergemeinschaft zu raten, nichts an der Teilungserklärung zu ändern. Alle Zugeständnisse, die man so aus gutem Glauben, oder weil man keinen Ärger in der Gemeinschaft haben will, einem Eigentümer macht werden in der Mehrzahl der Fälle über Gebühr von dem jeweiligen ET ausgenutzt und zur Selbstverständlichkeit.
Die Gemeinschaft muss dann Prozesse führen um den Urzustand
wieder herstellen zu können.
Es gibt Fälle, wo ET aus Nettigkeit etwas zugestanden wird, die
Gemeinschaft aber haftbar gemacht wird, wenn dann im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Sache ein Schaden entsteht.


Ich würde Euch sehr zur Zurückhaltung raten und beschäftigt Euch vielleicht mal mit dem Wohneigentumsrecht.

z.B.:
http://www.immobilienmanagement.de/baulicheveraenderung.htm


http://www.augustinowski.de/abc_weg/a_abc_ind.htm

-- Editiert von Odil am 29.04.2006 16:49:15


von Odil am 29.04.2006 16:45
Status: Unsterblich (2191 Beiträge)
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>Ärger mit den anderen Eigentümern bzg. Sondernutzungsrecht
Theoretisch sind sogar die Platten auf der Terrasse Gemeinschaftseigentum.
Wenn ihr schon Probleme ob Verhalten (eurer oder andererseits sei dahingestellt) habt, würde ich etwas abwarten und den Kopf einziehen und mit der Vergößerung etwas warten.
Es kann euch sogar theoretisch untersagt werden, den Heizkörper abzubauen, da er indirekt an der Anlage der Gemeinschaft hängt. Was ist denn mit Verbrauchszählern, habt ihr die nicht? Den würde ich dann anbringen lassen und entsprechend werden die Heizkosten berechnet.


von sika0304 am 30.04.2006 18:58
Status: Tao (8055 Beiträge)
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>Ärger mit den anderen Eigentümern bzg. Sondernutzungsrecht
hallo erst mal,
wir haben folgendes Problem und fragen an, wie man sich verhalten soll:
Auf der Fläche des Gemeinschaftseigentums bestehend aus Grünanlagen (Bodendecker) und Spielplatz, hat ein Eigentümer eigenmächtig einen Teil für seine Zwecke "abgezweigt" und mit Rasen eingesät.
Zur Verdeutlichung sei gesagt, dass der Eigentümer eine Wohnung mit Balkon im 1. Stock hat.
Bei der letzten Eigentümerversammlung haben wir dagegen gestimmt, dass das Gemeinschaftseigentum mit einer Rasenfläche und späterer Bepflanzung für die privaten Zwecke des Wohnungseigentümers verändert wird, da wir ausserdem unser Schlafzimmerfenster im Abstand von ca. 5 Metern haben.(Erdgeschoss)
Jetzt unsere Frage:
Muss eine solche Veränderung des Gemeinschaftseigentums einstimmig von den Eigentümern beschlossen werden? Was ist wenn der Eigentümer sagt er wolle das von ihm ins Auge gefasste Teilstück käuflich erwerben? Welche Auswirkung hat das auf die Teilungserklärung, ist das überhaupt nachträglich möglich? Wir sind auf jeden Fall dagegen, können wir das verhindern?Und können wir darauf bestehen, dass der urspüngliche Zustand wieder hergestellt wird.
Wer kann uns darüber ein paar Informationen geben?


von Lippitz am 13.05.2006 10:48
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Ärger mit den anderen Eigentümern bzg. Sondernutzungsrecht
Hallo Lippitz,
bitte immer ein neues Thema aufmachen und nicht in einem bestehendem Komplex eine neue Frage anführen (Vermischung).
Ein einzelnen Eigentümer darf nur mit allstimmiger Zustimmung der anderen Eigentümer etwas auf dem Gemeinschaftsboden verändern (also nicht einfach etwas an der Gestaltung ändern).
Natürlich kann keiner einen Teil "käuflich" erwerben, da der Grund und Boden ja allen gehört.
Was möglich wäre, gegen Entgelt eine Sondernutzung einzuräumen, dann aber nur wieder mit der Zustimmung aller Eigentümer.


von sika0304 am 13.05.2006 18:15
Status: Tao (8055 Beiträge)
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>Ärger mit den anderen Eigentümern bzg. Sondernutzungsrecht
Hallo.

Ich habe folgendes problem. Ich habe eine Eigentumswohnung im Erdgeschoss mit einem Gartenanteil als sondernutzungsrecht. Gleich im Amschluss wurde die Restliche Gartenfläche einem anderen Eigentümer im Haus als Sondernutzung zugewiesen. Es ist aber so dass ein Teil dieser Gartenfläche sich vor dem Fenster meiner Wohnung befindet also der Nachbar kann direkt in meine Wohnung sehen. Ich habe der WEG ein Antrag gestellt dass diese Teilfläche meiner Wohnung zugewiesen wird aber der Nachbar wollte nicht darauf eingehen und so wurde durh Mehrheit der WEG dagegen gestimmt.
Jetzt meine Frage, kann ich dagegen rechtlich vorgehen?


von ssbdriver am 29.03.2008 12:41
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Ärger mit den anderen Eigentümern bzg. Sondernutzungsrecht
Du kannst gegen diesen Beschluss innerhalb 4 Wochen nach Beschlussfassung Widerspruch bei Gericht einlegen.

Ist das Sondernutzungsrecht für den anderen Eigentümer denn schon im Grundbuch bzw. Teilungserklärung eingetragen? Und Deins auch?

Wenn bereits alles eingetragen wurde, dann wirst Du keinen Erfolg haben, denn die Änderung der Teilungserklärung kann immer nur einstimmig beschlossen werden. Der Beschluss hätte somit Bestand und kann nicht für nichtig erklärt werden. Widerspruch wäre meiner Meinung nach vergebene Liebesmüh.


von Dinsche am 29.03.2008 13:09
Status: Unsterblich (4206 Beiträge)
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>Ärger mit den anderen Eigentümern bzg. Sondernutzungsrecht
ssbdriver - und in Zukunft bitte nicht an alte Posts (dieser war von 2006) eine neue Frage einstellen - man liest sich sonst erst durch uralte Kamellen.



von sika0304 am 29.03.2008 13:45
Status: Tao (8055 Beiträge)
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>Ärger mit den anderen Eigentümern bzg. Sondernutzungsrecht
Hallo,
wir sind Eigentümer einer EG-Wohnung mit Garten (Sondernutzungsrecht) in einem 2 Parteien-Haus.
Wir wollten in unseren Garten eine Sitzgelegenheit bauen (Terasse mit Steinfliesen). Da dies eine bauliche Veränderung ist müssen ja alle Eigentümer dafür zustimmen.
Leider stimmt der Eigentümer nicht zu. :-( Er möchte definitiv keine Terassenfläche im Garten.
Ich habe nun die Idee eine feine Kies-Fläche (ein Kies-beet) daraus zu machen. Gilt dies auch als bauliche Veränderung?? Oder betrachtet man dies als Anlegen eines Gartens? Rechtslage?
Vielleicht ja jemand schon damit Erfahrung gemacht?!
Liebe Grüße

-----------------
"***"


von mo07 am 28.07.2008 15:12
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Ärger mit den anderen Eigentümern bzg. Sondernutzungsrecht
Ob das Anlegen ist oder bauliche Veränderung... Nichts darfst Du ohne Zustimmung des anderen Eigentümers langfristig verändern oder anbringen.

Wichtig ist: Warum stimmt er nicht zu?

Du könntest ihm den Vorschlag machen, auf eigene Kosten ein Kiesbeet anzulegen, wenn Dir das so wichtig ist. Vielleicht mag er das nicht haben, weil er denkt, er soll es bezahlen.... So könntest Du vielleicht etwas bewirken, um den Garten zu verschönern.

P.S. Hab das mit dem Sondernutzungsrecht überlesen. Ein Kiesbeet könnte durchaus auch ohne seine Zustimmung angelegt werden. Wie groß soll das sein, und was soll da bepflanzt werden?

-- Editiert von Dinsche am 28.07.2008 15:24:36


von Dinsche am 28.07.2008 15:23
Status: Unsterblich (4206 Beiträge)
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>Ärger mit den anderen Eigentümern bzg. Sondernutzungsrecht
hallo,
danke für die schnelle antwort ;-)
das kiesbeet bzw. eher kiesfläche soll so ca. 3x3 meter sein. dort soll nichts bepflanzt werden sondern eher als sitzgelegenheit (stühle&tisch) genutzt werden. eben statt's eine terasse mit steinplatten.
ich denke eine kiesfläche ist eine saubere sache statt die gartenmöbel in den rasen bzw. erde zu stellen.

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"***"


von mo07 am 28.07.2008 16:07
Status: Frischling (3 Beiträge)
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