Ulrike Hinrichs, Berlin beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Inkasso und hat Interessensschwerpunkte: Miet und Pachtrecht, Schadensersatzrecht.
Das Online-Zahlsystem Paypal erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Zeitgleich mehren sich auch die Kundenbeschwerden. Mittlerweile gibt es zahlreiche Internetforen, die über Missstände bei der Zahlungsabwicklung berichten.
Paypal selbst wirbt mit seiner Sicherheit und Verlässlichkeit. Auf der Internetseite der Firma heißt es:
PayPal ist Ihr verlässlicher Partner für sichere und direkte Online-Zahlungen. Mit PayPal ist bezahlen genauso einfach wie e-mailen, und das Geld wird dem Empfänger sofort gutgeschrieben. Für den Käufer ist das immer kostenlos!
Als Händler und als Privatperson können Sie problemlos Zahlungen empfangen, ganz egal für welche Zahlungsart sich der Käufer entscheidet.
Soweit alles reibungslos läuft, ist das sicher eine gute Sache. Aber.. .
Betroffene schildern, dass PayPal
Geld ohne jede Erklärung zurückhält,
das Konto ohne Grund sperrt,
ohne Einwilligung Geld vom Konto abbucht.
Völlig klar ist, dass solche Maßnahmen absolut unzulässig sind, wenn nicht gar kriminell, sollten sie tatsächlich „ohne Grund“ erfolgen. Davon soll an dieser Stelle nicht ausgegangen werden. Wahrscheinlicher ist, dass sich PayPal bei diesen Aktionen auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beruft, die man auf der PayPal Internetseite (www.paypal.com) abrufen kann.
Für den Betroffenen mögen die Maßnahmen allerdings – das ist gut nachvollziehbar - willkürlich und grundlos erscheinen. Denn die AGB von PayPal werfen doch deutliche rechtliche Probleme auf, soweit sie den Maßnahmenkatalog betreffen.
Alle in den AGB geregelten Bedingungen müssen sich an gesetzlichen Standards messen lassen und vor den Gerichten stand halten können. Nicht alles was in AGB geregelt wird, ist auch zulässig.
Die von PayPal-Betroffenen geschilderten Maßnahmen (Einfrieren von Geldern, Kontosperrung etc.) können allenfalls unter rechtlich tragbaren Gründen zulässig sein.
Hintergrund solcher Einfrierung von Geldern sind oft Kundenbeschwerden. Angeblich ist die Ware nicht oder defekt angekommen.
Die Frage ist, ob solche berechtigten oder auch unberechtigten Kundenbeschwerden PayPal zu einer Rückforderung der Zahlung bzw. Nichtauszahlung des Geldes berechtigten.
Solche Maßnahmen kann PayPal allenfalls auf die Klausel Ziffer 9 in Verbindung mit Ziffer 10 der AGB zu stützen versuchen. Diese Klauseln sind allerdings aus meiner Sicht in zahlreichen Punkten absolut unzulässig. Ein Blick in den umfangreichen „Missetatenkatalog“ lohnt sich, hier nur ein kleiner – hier maßgeblicher - Auszug:
9. Verbotene Aktivitäten
Sie sagen hiermit zu, Folgendes im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung unserer Website, Ihres Kontos oder des Services und im Zuge Ihrer geschäftlichen Kontakte mit PayPal, einem Nutzer oder einem Dritten, nicht zu tun:
.. .
Ihre Geschäfte in einer Weise zu führen oder die Leistungen in einer Weise zu nutzen, die zu Beschwerden, Konflikten, Anträgen auf Käuferschutz, Rücklastschriften, Kreditkartenrückbuchungen, Gebühren, Geldstrafen, Bußgeldern oder einer sonstigen Haftung gegenüber PayPal, einem Nutzer, einem Dritten oder Ihnen gegenüber Anlass gibt oder geben könnte,
den Eingang einer übermäßigen Zahl von Beschwerden im Hinblick auf Ihr PayPal-Konto oder im Hinblick auf das von Ihnen betriebene Geschäft bei PayPal zu verursachen;
.. .
sonstige Maßnahmen oder Eingriffe vorzunehmen oder zu unterlassen, die den ordnungsgemäßen Betrieb des Service oder der als Bestandteil des Services durchgeführten oder sonstigen Aktivitäten gemäß der Bestimmungen der vorliegenden Nutzungsbedingungen stören könnten, oder den Versuch hierzu zu unternehmen.
10. Ihre Haftung – Unsere Maßnahmen
10.1. .. .
10.2 Maßnahmen von PayPal. Falls für uns der begründete Verdacht besteht, dass verbotene Aktivitäten im Sinne der Ziffer 9 vorgenommen werden, ist es uns erlaubt, Maßnahmen einzuleiten, die PayPal, eBay, einen betroffenen Nutzer oder Dritten oder Sie selbst vor Rücklastschriften, Kreditkartenrückbuchungen, Anträgen auf Käuferschutz, Gebühren, Geldstrafen, Bußgelder und sonstiger Haftung schützen. Die uns zur Verfügung stehenden Maßnahmen umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, die folgenden:
Wir können den Zugriff auf Ihr PayPal-Konto oder die Leistungen sperren, vorübergehend aufheben oder einschränken (beispielsweise in Form eines beschränkten Zugriffs auf eine Ihrer Zahlungsquellen sowie Ihre Fähigkeit, Geld zu senden, Abhebungen vorzunehmen oder Finanzdaten zu entfernen);
Wir können entsprechend unseren Datenschutzgrundsätzen mit Dritten Kontakt aufnehmen und diesen Informationen über verbotene Aktivitäten geben;
Wir können unzutreffende Angaben, die Sie uns gegenüber gemacht haben, richtig stellen;
Wir können es ablehnen, Ihnen unsere Leistungen in Zukunft zur Verfügung zu stellen;
Wir können Ihr Guthaben für einen Zeitraum von bis zu 180 Tagen vorübergehend einbehalten, falls dies zumutbar und erforderlich ist, um uns gegen ein Haftungsrisiko zu schützen, und
Wir können im Wege einer gerichtlichen Klage gegen Sie vorgehen.
Um es mal unjuristisch auszudrücken, diese Verbotsklauseln (Ziff. 9) sind in zahlreichen Punkten ziemlich „wischwaschi“.
Daraus extrem weitgehende Befugnisse ohne rechtlich tragbare Gründe herzuleiten, ist nicht haltbar.
Beschwerden, Konflikte und sonstiger Ärger können schnell entstehen, ohne dass der Paypal-Kontoinhaber etwas dafür kann. Diese Vertragsklausel ermutigt jeden Käufer bewusst Beschwerden einzuleiten, um sein Geld zurückzubekommen. Und das scheint – liest man die Internetforen zu PayPal – bereits übliche Masche zu sein.
Außerdem – und das halte ich juristisch für sehr problematisch - verschafft PayPal sich auf diese Weise ein beachtliches Finanzpolster, indem es mit den eingefrorenen Geldern arbeiten kann. Die Gelder können laut AGB bis zu 180 Tagen (das ist ein halbes Jahr!) einbehalten werden.
Was ist zu tun, wenn einem unberechtigterweise eine der Paypal-Maßnahmen trifft?
Laut AGB von Paypal gilt:
„Mitteilungen an PayPal im Zusammenhang mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen müssen per Post an die folgende Anschrift gesandt werden: PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A., Rechtsabteilung, 5th Floor, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg.“
Dazu ist als erster Akt zu raten. Die Beschwerde sollte schriftlich erfolgen mit Zugangsbeweis. In diesem Schreiben ist Paypal aufzufordern, die unzulässigen Maßnahme umgehend aufzuheben. Dafür sollte eine kurze Frist gesetzt werden.
Sollte das nichts bringen, können Sie sich je nach Einzelfall gegebenenfalls auch an ein deutsches Gericht wenden. Vom Grundsatz her gilt erst einmal, dass man da klagen muss, wo der Beklagte seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz hat (hier Luxemburg). Allerdings gibt es auch besondere Gerichtsstände. Bei solchen fragwürdigen Internetpraktiken kann am Gerichtsstand der „unerlaubten Handlung“ (§ 32 ZPO) geklagt werden, in diesem Fall der Wohnsitz des Betroffenen.
Paypal hat in seinen AGB eine Gerichtsstandsvereinbarung, die gegenüber einem Verbraucher allerdings nicht zulässig ist. Zudem muss bei internationalen Geschäften eine Gerichtsstandsvereinbarung schriftlich erfolgen. Darüber hinaus weist Paypal selbst auf die deutschen Verbraucherrechte hinsichtlich des Klageverfahrens hin:
Geltendes Recht und Gerichtsstand. Für die vorliegende Vereinbarung und das zwischen uns bestehende Rechtsverhältnis gilt das Recht Großbritanniens. Im Falle von Beschwerden, die nicht auf anderem Wege beigelegt werden können, unterwerfen Sie sich der nicht-ausschließlichen Zuständigkeit der britischen Gerichte, die sich aufgrund oder in Verbindung mit der vorliegenden Vereinbarung oder der Bereitstellung unserer Leistungen ergibt. Ihre deutschen Verbraucherschutzrechte sowie Ihre Rechte gerichtliche Verfahren vor Luxemburger Gerichten einzuleiten, bleiben von dieser Regelung unberührt.
Vorsicht: Hinweisen möchte ich auch noch auf die Datenschutzbestimmungen, zu finden auf der PayPal Internetseite, die eine weitreichende Weitergabe der persönlichen Daten ermöglichen.
Es gibt sicher gute Gründe, einen Zahlungstransfer über PayPal zu machen, solange alles reibungslos abläuft. Jeder sollte sich dabei aber auch darüber im klaren sein, dass seine Daten in großem Umfang für Dritte verfügbar sind (siehe Datenschutzbestimmungen). Ob die Vorteile des unkomplizierten Zahlungsverkehrs via PayPal die geschilderten Nachteile bei Schwierigkeiten überwiegen, müssen Sie selbst entscheiden.
Und nun hoffe ich für Sie, dass Sie keinen Ärger mit PayPal haben.