Ärger mit Inkassobüro

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Ärger mit Inkassobüro

Wer kann mir helfen???

Habe am 08.01.2010 eine Mahnung der acoreus collection services GmbH erhalten, die eine Forderung der Firma acoreus AG in Höhe von 7,88 € geltend macht, die wiederum aus einer Telekom-Rechnung aus dem Jahr 2007!!! resultiert (Rechnungsbetrag Drittanbieter 2,88€ zzgl. Mahnspesen Acoreus AG 5,00 €). Jetzt fordert man von mir einen Betrag in Höhe von 50,88 €!!!! (einschl. Inkassogebühren und Auslagen etc.) und bezieht sich auf eine Mahnung der Acoreus AG vom 04.12.2009, die ich nie erhalten habe. Auch von der Telekom wurde dieser Betrag in 2 1/4 Jahren nicht ein einziges Mal angemahnt, obwohl die 2,88 € tatsächlich offen geblieben sind, da ich die Rechnung damals erst auf die 1. Mahnung hin bezahlt hatte, die die Forderung des Drittanbieters SmartSurfer nicht mehr beinhaltete.

Auf meine Bitte (telefonisch und per email) um Kontakt zur Klärung der Angelegenheit, reagierte man nur mit einer standardisierten email, worin man mir mitteilte, dass man unaufgefordert wieder auf mich zu kommen würde.
So geschehen am 03.02.2010 - man übersandte mir ein Schreiben in dem der "Vorgang" noch einmal dargelegt wurde und man mir die Höhe der Inkassovergütung als nicht überschritten darlegte.
Ausserdem wurde der Betrag gleich nochmal um 5,00 € auf 55,88 € aufgestockt!

Ich verstehe, das man auch Kleinbeträge wie diesen (2,88 €) als Firma einziehen muss und Tatsache ist ja, dass dieser Betrag wirklich offen steht, aber hätte man mich seitens Telekom in der Zeit von September 2007 bis Dezember 2009 auch nur ein einziges Mal darauf hingewiesen, dass hier noch etwas offensteht, wäre die Sache längst erledigt. Und hätte man mir am 04.12.2009 tatsächlich eine Mahnung der Acoreus AG gesandt ebenfalls.
Dass man allerdings auf diese Art und Weise versucht, den Kunden abzuzocken, geht mir schon gegen den Strich.

Wie dem auch sei - was ist jetzt zu tun? Zahlen? Nicht zahlen? Das Ganze einfach ignorieren?

Vielen Dank für eure Hilfe.


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von bluemchen12 am 08.02.2010 10:01
Status: Praktikant (21 Beiträge)
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>Ärger mit Inkassobüro
Hallo,
teile Ihnen mit das du einen Technischen Prüfbericht nach Paragraf 45i Abs. 3 TKG
als Nachweis haben möchtest das du diese Rechnung verursacht hast !
Daraus soll ersichtlich sein:
Wer, wann und mit welchen Mitteln die Richtigkeit der Erfassung und Berechnung überprüft hat !
Ist dein gutes Recht: Az. 4 C 247/08 (IV))

Danach ist Ruhe,

lg actrostom

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."


von actrostom am 08.02.2010 23:23
Status: Legende (315 Beiträge)
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>Ärger mit Inkassobüro
Ich habe mit der von @actrostom empfohlenen Vorgehensweise bisher immer gute Erfahrungen gesammelt
Nachweisbar das beauftragte Inkassobüro in Verzug setzen :
Zitat:
quote:
Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln.

Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten " Prüfbericht " mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde
Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08

Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch.
"

http://www.elo-forum.org/schulden/22820-wehre-mich-gegen-strittige-telefongebuehren.html

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p.s
Die von acoreus gewünschten Gebühren sind nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig

-- Editiert am 08.02.2010 23:35



von thehellion am 08.02.2010 23:34
Status: Tao (8280 Beiträge)
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>Ärger mit Inkassobüro
Aber was mach ich mit der Hauptforderung von 2,88 € an die Telekom? Wie ich schon geschrieben habe, sind diese 2,88 € damals wirklich offengeblieben, also muss ich die doch noch zahlen, oder nicht? Und an wen zahl ich die? An Telekom oder acoreus ag oder acoreus collection services?

Sorry, aber diese ganze Thematik ist überhaupt nicht mein Ding.

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von bluemchen12 am 09.02.2010 08:51
Status: Praktikant (21 Beiträge)
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>Ärger mit Inkassobüro
Es geht ja darum die nicht durchsetzungsfähigen Inkassogebühren zu sparen


Fax an acoreus :

Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe.
Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln.
Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten " Prüfbericht " mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde
Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08
Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch."
Trotz dieses Sachverhaltes habe ich heute unter Vorbehalt den Betrag von xx.xx € (die Verbindungsentgelte die eingefordert werden) zweckgebunden zur Verrechnung mit HF auf Ihr Konto überwiesen

und die Summe überweisen
Im Verwendungszweck : Nur HF Zahlung unter Vorbehalt

-- Editiert am 09.02.2010 09:09


von thehellion am 09.02.2010 09:07
Status: Tao (8280 Beiträge)
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>Ärger mit Inkassobüro
Ah ja, jetzt hab ich's kapiert.

Also werd ich mal dieses Fax losschicken und sehen was dann passiert.

Vielen lieben Dank für deine Hilfe.



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von bluemchen12 am 09.02.2010 09:43
Status: Praktikant (21 Beiträge)
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>Ärger mit Inkassobüro
Ich hab mal bei acoreus gearbeitet
2 bis 3 Droh Briefe werden trotzdem noch kommen

lg

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von thehellion am 09.02.2010 09:55
Status: Tao (8280 Beiträge)
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>Ärger mit Inkassobüro
Und die ignorier ich dann einfach oder wie?



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von bluemchen12 am 09.02.2010 14:14
Status: Praktikant (21 Beiträge)
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>Ärger mit Inkassobüro
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Komisch ich habe ebenfalls Probleme mit dem Herrn Andreas Schneider.

Ich habe bei 2009 bei Weltbild eine CD und eine DVD bestellt. Die CD habe ich erhalten und auch bezahlt, 30,00 €.

Die DVD für meine Muter wurde nie geliefert, aber Weltbild verlangte der Betrag von mir. Ich weigerte ich und schrieb, dass ich den Betrag erst begleiche, wenn ich die DVD habe.

Erst kann eine falsche, dann wurde von Weltbild behauptet, die DVD hätten sie nicht im Sortiment und zum Schluss häte ich die gar nicht bestellt.

Auf jeden Fall habe ich die DVD nie erhalten, aber Post von Herrn Andreas Schneider.

Dies fand ich komisch, weil ich erst von einer anderen Anwaltin Post bekam. Eine Foderung von 65,00€.

Blöd wie ich war hab ich die auch bezahlt.

Es folgten weitere Brief von Herrn Andreas Schneider. Kurz geschrieben hab ich für einen Warenwert von 90,00€ bis jetzt 165 € bezahlt und die wollen imer noch mehr.

Heute habe ich einen Breif von dem erhalten mit einer Titulierungsankündigung wegen weiter 44,00 € wenn ich nicht bisd zum 01.02.2010 bezahlte.

Ich habe den Herrn geantwortet, dass es der Betrag ich den ich bezahlen werde und sollte ich noch eine weider Fordeung oder einen Brief von ihm erhalten, dann werd ich ihn anzeigen.

Ich habe dann insgesamt 209,00 € bezahlt für eine Ware die ich nie erhalten hab.

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von Weltbild am 09.02.2010 15:27
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Ärger mit Inkassobüro
quote:
Und die ignorier ich dann einfach oder wie?

Ja - aber am Besten Du postest dann noch mal hier

quote:
Dies fand ich komisch, weil ich erst von einer anderen Anwaltin Post bekam. Eine Foderung von 65,00€.

Blöd wie ich war hab ich die auch bezahlt.

Die Anwältin wurde von Weltbild beauftragt ?
Wegen der nicht angekommenen DVD ?
Warum hast Du bezahlt ?

quote:
Auf jeden Fall habe ich die DVD nie erhalten, aber Post von Herrn Andreas Schneider.

Wieder wg der selbrn DVD ?
Die falsche DVD wurde Deinerseits retourniert ?

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von thehellion am 09.02.2010 22:20
Status: Tao (8280 Beiträge)
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>Ärger mit Inkassobüro
Moin, moin

wollte grade das fax an acoreus losschicken, finde aber keine fax-nummer bei denen. Hat die vielleicht jemand grad parat? oder gehts auch per email oder einschreiben mit rückschein?



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von bluemchen12 am 10.02.2010 07:58
Status: Praktikant (21 Beiträge)
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