Ärger bei Kautionsrückzahlung
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Ärger bei Kautionsrückzahlung
Hallo,
ich habe meine Wohnung zum 31.04.2011 fristgerecht gekündigt. Die Schlüsselübergabe erfolgte am 19.05.2011. Ich bin nachweislich am 17.04.2011 aus der Wohnung augezogen.
Nun habe ich von damals 660€ Kaution (3 Monate a 220€) nur 440€ wieder bekommen. Ich lebte 9 Jahre und 8 Monate in der Wohnung. Die Begründung liegt an der späten Übergabe. Außerdem habe ich keine Zinsen erhalten.
Es gibt bis heute keinen Nachmieter für die Wohnung.
Meine Frage:
Ist die einbehaltene Kaution von 220€ für den Monat Mai rechtens? Ich bin schon viel früher ausgezogen, nur die Übergabe hat sich verzögert.
Desweiteren hat man für die 10 jahre keine Zinsen berücksichtigt. Ist das rechtens? Habe gelesen das es immer Zinsbringend angelegt werden muss.
danke vorab
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von Hauptstadtkind1983 am 06.07.2011 19:43
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>Ärger bei Kautionsrückzahlung
Hallo,
danke für die prompte Antwort.
Ich habe nie
Nebenkosten für die Wohnung gezahlt, ganz nach dem Motto, gehe nicht zu deinem First wenn du nicht gerufen wirst.
Habe darum gebeten mir einen Kontoauszug zur Sichtung zukommen zu lassen, das ich die Zinsen nachvollziehen kann.
Deine Antwort leuchtet mir ein, der ganze Monat wird dabei berechnet? Oder ist es dann nur bis zum 19. rechtens?
Bin grad ziemlich am Kotzen :-)
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von Hauptstadtkind1983 am 06.07.2011 19:58
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>Ärger bei Kautionsrückzahlung
hallo Sassy,
ich denke meine fragen sind soweit erst einmal beantwortet. Ich werd die Miete für den Monat einfach akzeptieren. Bei den Zinsen bleib ich allerdings hartnäckig. Bei fast 10 Jahre wäre ich auch dumm wenn ich das nicht tun würde =)
Wünsch dir einen schönen abend.
lg martin
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von Hauptstadtkind1983 am 06.07.2011 20:06
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>Ärger bei Kautionsrückzahlung
Keine Schlüssel = keine Besichtigungen = kein neuer Mieter.
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>Ärger bei Kautionsrückzahlung
quote:
Ich habe nie Nebenkosten für die Wohnung gezahlt, ganz nach dem Motto, gehe nicht zu deinem First wenn du nicht gerufen wirst.
Wenn du laut MV die NK hättest zahlen müssen, würde ich mir schwer überlegen, ob ich den Vm. dazu zwingen würde allzu tief in die Akte einzusteigen.
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von flawless am 06.07.2011 20:12
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