>Änderungskündigung für 6 Monate
Wurde der neue Vertrag mit den reduzierten Stunden im Rahmen einer Änderungskündigung vorgelegt?
quote:
Muß ich den Vertrag unterschreiben?
Müssen nicht. Aber wenn Sie nicht unterschreiben, dann sind Sie gekündigt.
Wie man auf eine Änderungskündigung reagieren kann, können sie da nachlesen:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Aenderungskuendigung.htmlWenn die Reduzierung nur für 6 Monate vereinbart wird, dann muss man sich überlegen, ob man dies gerichtlich überprüfen lassen will. Idealerweise haben Sie dafür eine Rechtschutzversicherung oder sind Gewerkschaftsmitglied, denn den Anwalt müssten Sie selber bezahlen. Man kann aber auch ohne Anwalt klagen.
Sind Sie direkt bei der Stadt angestellt, d.h. greift das Kündigungsschutzgesetz?
von 1000kleinesachen am 01.07.2011 17:00
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