>Âlleiniges Sorgerecht
Hallo SteHer,
** Falls ich dem Antrag zustimme ( im Sinne des Jungen) sind dann schon Kosten für mich entstanden (RA Ex oder Gericht)? **
Meines Erachtens: NEIN
Wer beauftragt, zahlt.
Abseits davon hat dein Kind und du ein gesetzlich verankertes RECHT auf Umgang miteinander.
Selbst wenn die KM sich in der Position glaubt, darüber allein entscheiden zu dürfen.
Mag sein, dass es jetzt, nach Jahren, ein wenig verspätet sein könnte, sich das vor Augen zu halten.
ZU spät kann es für mein Empfinden kaum sein, um noch mal Kontakt zu deinem Sohn herzustellen.
Hast du in der Vergangenheit, als die KM (wie ich aus deinem Beitrag interpretiere) den Kontakt verhindert hat, etwas unternommen, um das zu ändern?
Wie alt ist das Kind inzwischen?
Auch bei einer solchen Entfernung ist Umgang möglich.
Selbst wenn es zu anstrengend wäre, regelmäßig Wochenenden mit dem Kind zu verbringen, es gibt ja auch noch die hälftigen Ferien.
Und die könnte der Junge BEI DIR verbringen.
Dann hätte er eine Chance, seinen Vater wenigstens mal richtig kennen zu lernen.
Um dir das Sorgerecht für deinen Sohn entziehen zu können, müssten schon gravierende Differenzen aufgetreten sein, unüberbrückbare Verständigunghindernisse, die es unmöglich machen, dass ihr in Angelegenheiten besonderer Bedeutung für das Kind zu einer gemeinsamen Entscheidung kommen könnt.
Ob das in der Vergangenheit regelmäßig der Fall war, wirst du sicher selbst wissen.
So, wie du dich aus deinen Beiträgen hier überträgst, kann ich mir das nur schwer vorstellen.
Es ist auch DEIN Kind.
Und wahrscheinlich noch zu klein, um für sein Recht auf seinen Vater selbst einzutretten.
Aber bestimmt schon groß genug, um mal Zeit mit dir BEI dir zu verbringen.
Ob du die Zeit, Kraft und Ausdauer aufbringst, das noch mal zu versuchen, kannst natürlich nur du für dich selbst entscheiden.
Grüße
-- Editiert von Haselstrauch am 13.10.2008 06:39
von Haselstrauch am 13.10.2008 06:47
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