Überstundentagverfall bei Krankheit
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Überstundentagverfall bei Krankheit
Hallo ihr lieben,
vielleicht kann mir einer weiter Helfen ob das rechtlich so in Ordnung ist. Ich arbeite im öffentlichen Dienst bei einer Kommune als Erzieherin. Ich habe jetzt erfahren dass wenn man einen Überstundentag beantragt und den auch genehmigt bekommt ihn aber auf Grund Krankheit nicht antreten kann dass die Überstd. verfallen. Kann der Arbeitgeber das wirklich machen das er mir die Std. die ich nachweisbar schon eingearbeitet habe einfach streicht?
Freue mich um jede Antwort. LG
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von Toffee am 09.02.2010 13:35
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>Überstundentagverfall bei Krankheit
moin,
laut bauchgefühl definitiv nein. das wäre ja wie
Urlaub eingereicht und dann wirste krank. da verfällt der urlaub auch nicht sondern wird wieder zurückgebucht, zumindest die tage an denen man krank war.
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von guest-12320.10.2011 11:52:26 am 09.02.2010 14:23
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>Überstundentagverfall bei Krankheit
tatsächlich ist es hier der fragestellung nach so, dass der AG überstundenausgleich gewährt hat. wenn der AN just an diesem tag krank wird und nichts von dem augleichstag hat, ist das pech - so wie es pech ist, wenn man am wochenende krank ist. es 'verfallen' also nicht die überstunden - der ausgleich ist ja gewährt - , doch wird die ausgleichszeit nicht noch einmal gegeben, wenn und weil man krank ist. rechtlich wird dies eben anders bewertet als beim urlaub, weil
Urlaub definiert ist als erholungsurlaub und
Krankheit dem zuwider läuft. beim urlaub übrigens auch nur die durch au nachgewiesenen krankheitstage.
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"... nach bestem Wissen
.
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
von blaubär49 am 09.02.2010 14:50
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>Überstundentagverfall bei Krankheit
quote:
Kann der Arbeitgeber das wirklich machen das er mir die Std. die ich nachweisbar schon eingearbeitet habe einfach streicht?
Ja, wenn die Überstunden nicht innerhalb einer geregelten Frist abgebummelt wurden.
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""
von Endorphine am 09.02.2010 14:51
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